Bodenschutz und Altlasten
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich wenn überhaupt nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben. Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Medium des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.
Erdaufschlüsse und Anzeige geologischer Untersuchungen
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Geologische Untersuchungen sind nach § 8 Geologiedatengesetz (GeolDG) für das Gebiet des Bundeslandes Hessen dem Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in Wiesbaden anzuzeigen. Die Anzeige der geologischen Untersuchungen muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig von Genehmigungs- oder Anzeigepflichten nach anderen Fachgesetzen. Für die Anzeige aller Bohrungen (> 2 Meter Tiefe) ist ausschließlich die Webanwendung "Bohranzeige Online Hessen" zu verwenden.
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung