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Stadt Offenbach

Renaturierung der südlichen Bieber: Aktuelle Planung

Im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll die Bieber südlich des Stadtteils Bieber zu einem naturnahen Gewässer entwickelt und ihr guter ökologischer Zustand erreicht werden. Auf dieser Seite finden Sie die aktuelle Planung sowie die Präsentation, die am 10. Juni 2026 im Naturschutzbeirat Offenbach vorgestellt wurde.

Hintergrund und Ziele der Renaturierung

Die WRRL, die im Jahr 2000 in Kraft trat, verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten und ihre Kommunen, den ökologischen Zustand ihrer Gewässer zu verbessern. Die südliche Bieber ist heute in weiten Abschnitten begradigt, technisch ausgebaut und teilweise verdolt (unterirdisch verrohrt). Dadurch werden die natürliche Gewässerdynamik und die biologische Vielfalt erheblich beeinträchtigt.

Die Renaturierung soll diese Defizite beheben und zugleich die gesetzlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen. Leitbild der Umgestaltung ist der Gewässertyp 19 „Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern“.

  • Umwelt & Klima

    Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie

    Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die im Jahr 2000 verabschiedet wurde, legt verbindliche Umweltziele fest, um einen „guten ökologischen Zustand“ der Gewässer zu erreichen.
Derzeitiger Zustand im Bereich der südlichen Bieber: Kastenprofile schränken die Gewässerdynamik ein

Was ist geplant?

Da die Bieber in ihrem derzeitigen Zustand eine sehr geringe Eigendynamik besitzt, sind gezielte wasserbauliche Maßnahmen notwendig, um ihre natürliche Entwicklung wieder anzustoßen. Geplant ist unter anderem die Anlage von Laufschlingen und Mäandern. Dadurch verlängert sich der Gewässerverlauf, die Fließgeschwindigkeit nimmt ab und es entstehen vielfältige Lebensräume.

Ein weiteres Ziel ist die Freilegung der Bieber zwischen der Bremer Straße und der Wikingerstraße, wo die bestehende Verdolung zurückgebaut und ein natürlicher Bachlauf angelegt werden soll. In diesem nördlichen Abschnitt des Planungsgebiets soll das Gewässer erlebbar gemacht und die Naherholung verbessert werden. Auch eine Hundebadestelle ist vorgesehen.

Bei der Planung müssen Restriktionen wie bestehende Infrastruktur und gesetzlich geschützte Biotope berücksichtigt werden. Diese Rahmenbedingungen bestimmen den zukünftigen Gewässerverlauf maßgeblich und lassen nur sehr begrenzte Gestaltungsspielräume.

Die herunterladbaren Pläne für den nördlichen und südlichen Abschnitt zeigen die Maximalvariante der Renaturierung. Eine vollständige Umsetzung wird nur möglich sein, wenn die erforderlichen Grundstücke zur Verfügung stehen.

Wasserbauliche Planung des südlichen Abschnitts
Wasserbauliche Planung des nördlichen Abschnitts

Dokumente zum Download

Für einen transparenten Einblick in das Projekt stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:

Vielfältiger Nutzen für Mensch und Natur

Die Renaturierung schafft einen naturnahen Bachlauf mit unterschiedlichen Strukturen wie Prall- und Gleitufern, Gumpen, Flachwasserbereichen und Stillgewässern. Dadurch entstehen wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Libellen, Amphibien, Brutvögel und Fledermäuse profitieren ebenso wie Fische. Darüber hinaus werden Biotope wie magere Flachland-Mähwiesen, Feuchtwiesen, Röhrichte und Hochstaudenfluren gezielt entwickelt und dauerhaft gesichert.

Auch für den Hochwasserschutz und die Klimaanpassung bringt die Renaturierung deutliche Vorteile. Durch zusätzlichen Retentionsraum von rund 20.000 m³ und geringere Fließgeschwindigkeiten verbessert sich der Wasserrückhalt in der Aue. Hochwasserwellen werden abgeschwächt und die Ortslage Bieber entlastet. Gleichzeitig kann sich der Grundwasserhaushalt stabilisieren und das Lokalklima insbesondere während Hitzeperioden positiv beeinflusst werden.

Nicht zuletzt entsteht ein attraktiver Grünzug, der Naturerleben, Erholung und Umweltbildung für Menschen aller Altersgruppen ermöglicht.

Der Weg zum Planfeststellungsverfahren

Die Unterlagen für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren werden derzeit fertiggestellt. Bereits im Mai und Juni 2026 wurde die Öffentlichkeit über die Planung informiert.

Als nächster Schritt soll im zweiten Halbjahr 2026 eine Beschlussvorlage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden. Nach dem politischen Beschluss wird der Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Dies ist Ende 2026 vorgesehen.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird das Regierungspräsidium die Öffentlichkeit umfassend beteiligen. Bürgerinnen und Bürger können dabei Stellungnahmen abgeben. Mit den Bauarbeiten kann erst begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt und die erforderlichen Flächen gesichert sind.

Wir laden Sie herzlich ein, sich über das Projekt zu informieren und seine weitere Entwicklung zu begleiten.



Amt für Umwelt und Klima

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