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Stadt Offenbach

Trinkwasserschutzgebiet in der Stadt Offenbach am Main

Gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen, soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, das Grundwasser anzureichern oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden.

Im November 1985 wurde die Verordnung zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlagen der Stadt Mühlheim am Main erlassen. Die Einteilung des Trinkwasserschutzgebiets umfasst in der weiteren Schutzzone (Schutzzone IIIA und IIIB) auch Teile des Offenbacher Stadtgebiets. Betroffen sind Bieber-Waldhof, Teile von Bieber, Bieberer Berg, Offenbach-Ost und Waldheim. In diesen Gebieten sind bestimmte Tätigkeiten nicht erlaubt. Einzelheiten sind dem Verordnungstext zu entnehmen.

Die Abgrenzung der Gebiete lässt sich auch über den Kartendienst des Landes Hessen abrufen:

Mit der Suche nach der Stadt Offenbach oder einer genauen Adresse und der seitlichen Auswahl „Wasserschutzgebiete“ unter Themen lassen sich die Trinkwasserschutzgebiete anzeigen.

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