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Stadt Offenbach

Komfortabel abbiegen - Grünpfeil für den Radverkehr

28.07.2021

Die Attraktivität des Radverkehrs kann auch mit kleinen Maßnahmen gesteigert werden. Aus diesem Grund wird der erste Grünpfeil für den Radverkehr im Stadtgebiet Offenbach angebracht.

Der Grünpfeil für den Autoverkehr ist bereits seit 1994 Teil der Straßenverkehrsordnung. Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde zum 28. April 2020 ein Grünpfeil speziell für Radfahrerinnen und Radfahrer eingeführt. Durch den Zusatz „nur Radverkehr“ gestattet das Verkehrszeichen ausschließlich dem Radverkehr nach dem Anhalten das Rechtsabbiegen bei Rot.

Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen künftig an der Kreuzung Mühlheimer Straße/ Kettelerstraße von Bürgel kommend auch dann rechts abbiegen, wenn die Ampel rot zeigt.

Voraussetzung ist: Es darf erst nach vorherigem Anhalten nach rechts abgebogen werden und nur, wenn andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, dabei nicht behindert werden.

Der Anordnung ging eine detaillierte Prüfung voraus, da bestimmte Kriterien und Vorschriften hinsichtlich der Führung des Radverkehrs sowie der Programmierung der Ampel erfüllt sein müssen, damit das Verkehrszeichen angeordnet werden kann.

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