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Bislang war das Parken auf dem Gehweg in der Schöffenstraße durch eine Beschilderung ermöglicht worden. Eine Bürgerbeschwerde beim Regierungspräsidium Darmstadt hat eine offizielle Prüfung notwendig gemacht. Als Ergebnis entspricht die Straßenbreite nicht den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung für Parken auf dem Gehweg. Nach eingehender Prüfung der Straßenverkehrsbehörde sind die Schilder daraufhin entfernt worden.
Da uns viele Fragen von Anwohnern und Anwohnerinnen erreicht haben, soll dies ein Überblick mit den wichtigsten Fragen und Antworten bieten:
Warum darf auf dem Gehweg nicht geparkt werden?
Das Halt- bzw. Parkverbot auf Gehwegen ergibt sich aus den allgemeinen Regelungen des § 12 StVO.
Warum erlaubt die Stadt das Parken nicht wieder per Schild?
Eine Kommune kann das Parken per Schild nach Straßenverkehrsordnung erlauben, wenn der Gehweg breiter als 2,50 m (neu angelegt, im Bestand geht 1,80 m) ist und die Fahrbahn mindestens 3 Meter hat sowie für parkende Fahrzeuge noch 2 m übrig bleiben. Das ist in der Schöffenstraße nicht der Fall.
Warum wurden nicht nur die Schilder dort entfernt, wo es die Beschwerde gab?
Sobald die Beschilderung in dieser Straße als unzulässig offiziell festgestellt ist, kann nicht nur auf einem Teilstück wieder ein rechtlich einwandfreier Zustand hergestellt werden. Deshalb musste die gesamte Straße an die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung angepasst werden.
Warum schafft man nicht mehr Parkplätze unter den Bäumen?
Das Amt für Planen und Bauen prüft, ob einzelne Parkplätze im Bereich der Grünflächen eingerichtet werden können. Die Stadt darf jedoch nicht so bauen, dass das Wurzelwerk der Bäume beschädigt wird und diese damit unter Umständen nicht mehr standsicher sind.
Für städtisches Bauen gelten Regeln. Bautechnische Standards und DIN-Normen sind zwingend anzuwenden. Eine Kommune darf zum Beispiel einen neuen Gehweg nur nach diesen Standards anlegen (2,50 breit, barrierefrei nutzbar). Parkplätze können nur dort geschaffen werden, wo rund 50 cm tief ein Grundaufbau nach den Vorgaben eingebracht werden kann. Der Bereich unter Baumkronen darf nicht befahren werden oder bebaut werden.
Neue Bäume werden heute mit besonderen Baumgruben ausgestattet, die auch ein Befahren des Kronenbereichs ermöglichen. Bei alten Bäumen würde darunter der Baum leiden und langfristig eingehen.
Könnte nicht ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden?
Ein verkehrsberuhigter Bereich setzt voraus, dass die komplette Fläche auf einheitlichem Niveau umgebaut wird. Alle Verkehrsteilnehmenden nutzen die Fläche dann gemeinsam. Es können dann auch Parkflächen eingezeichnet werden. Ein solcher Umbau ist in der aktuellen Haushaltslage nicht darstellbar und würde außerdem zu Straßenbeiträgen für die Anwohnenden führen.
Die Stadt fragt beim Regierungspräsidium Darmstadt an, ob die Ausweisung als verkehrsberuhige Straße möglich ist, ohne die normalerweise notwendigen teuren Umbauten in eine Fläche mit Aufenthaltsqualität und ohne Trennung von Bürgersteig und Fahrbahn. Das Regierungspräsidium Darmstadt wird auf Wunsch der Anwohnenden darum gebeten, sich ein eigenes Bild vor Ort zu machen.
Warum hat die Politik entschieden, ein Parkverbot zu erlassen?
Es gibt keinen politischen Beschluss zum Parken in der Schöffenstraße. Die Straßenverkehrsordnung untersagt Parken auf dem Gehweg und räumt Kommunen nur bei ausreichend großen Straßen die Möglichkeit ein, Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Weil die Schöffenstraße zu schmal ist, hätte das Parken dort nicht genehmigt werden dürfen.
Warum hat die Stadt nicht vor zwei Jahren auf die Beschwerde reagiert?
Die Stadt hat zunächst die Rückmeldung gegeben, Dinge zu prüfen und auch Verkehrsmengen erhoben. Aufgrund der für den gesamten Verkehr in Offenbach relevanten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde für die Sicherheit im Verkehr sowie für Baustelleneinrichtungen und deren Koordination sowie zeitkritischen Anträgen, die beschieden werden müssen, hat die Bürgeranfrage für eine Straße mit geringer Verkehrsdichte eine geringere Priorität eingeräumt bekommen. Wenn die entsprechenden Prüfungen wie jetzt im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt bereits vor zwei Jahren stattgefunden hätten, wäre bereits damals die Beschilderung umgehend entfernt worden.