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Stadt Offenbach

Errichtung von E-Ladesäulen

Gemäß der "Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum der Stadt Offenbach am Main" möchte die Stadt Offenbach den bedarfsgerechten Ausbau öffentlicher Ladesäulen für Elektroautos ermöglichen.

Vom 15. März 2023 bis einschließlich 14. Juni 2023 können eigenwirtschaftlich handelnde Ladesäulenbetreiber Standortanträge auf Nutzung öffentlicher Flächen für E-Ladepunkte (AC / Wechselstrom) einreichen. Die Stadt Offenbach am Main vergibt die Standorte nach Ablauf der Frist nach einem festgelegten Verfahren.

Alle Informationen zur Antragsstellung und zum Verfahren der Standortvergabe sind in der unten stehenden Richtlinie, inklusive Kartenwerk, enthalten. Die Projektkoordination ist für Rückfragen über Mailadresse E-ladeinfrastrukturoffenbachde erreichbar.

Falls die Stadt Offenbach aufgrund von hohem Andrang nicht für jeden eingereichten Antrag eine formelle Prüfung sowie eine fachliche Ersteinschätzung innerhalb der Antragsfrist gewährleisten kann, behält sie sich vor, eine zusätzliche Frist von bis zu zwei Monaten zur Überarbeitung einzuräumen. In diesem Zeitraum werden keine neu eingereichten Anträge mehr geprüft und diese werden auch nicht für das abschließende Losverfahren berücksichtigt. Die zusätzliche Frist eröffnet lediglich den Antragstellern der fristgerecht eingereichten Anträge die Möglichkeit zur Überarbeitung.

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