Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung
Mit der Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung können unnötige Umwege für Radfahrende reduziert und die Schnelligkeit im Fahrradverkehr gefördert werden. Auch die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss werden durch die Maßnahme positiv beeinflusst. Die Öffnung von Einbahnstraßen ist eine einfache, kostengünstige Maßnahme auf dem Weg zur Schaffung eines Radnetzes. Die Freigabe hilft zudem Fehlverhalten zu vermeiden, insbesondere das konfliktträchtige Fahren auf dem Gehweg. Einbahnstraßen müssen rechtlich für den Radverkehr freigegeben werden, wenn die Straßen die vorgegebenen Kriterien erfüllen.
Um die Maßnahme zu erklären und auf Fragen von Bürgerinnen und Bürgern einzugehen, haben wir die wichtigsten Antworten zusammengestellt:
Warum werden Einbahnstraßen für den Radverkehr in Offenbach freigegeben?
Sind durch die Freigabe der Einbahnstraßen Parkplätze in Bieber entfallen?
Ist das Unfallrisiko durch die Freigabe von Einbahnstraßen in beide Fahrtrichtungen erhöht?
Wie sieht die Öffnung von Einbahnstraßen in Bürgel aus?
Werden in Zukunft noch weitere Einbahnstraßen freigegeben?
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Kontakt:
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Ulrich Lemke Dipl.-Ing. M.Arch.
Projektmanager Bike Offenbach
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Telefon 069 840004-650
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