Grundsteuerreform
Bundesregierung und Bundesländer haben aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer neu geregelt. Die Reform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Für die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer wird die Grundsteuer ab 2025 voraussichtlich günstiger - für andere jedoch teils deutlich teurer!
Die Höhe der jährlich von Ihnen zu zahlenden Grundsteuer können Sie berechnen, indem Sie Ihren individuellen Steuermessbetrag mit dem voraussichtlichen Hebesatz der Stadt Offenbach multiplizieren. Das Ergebnis teilen Sie anschließend durch 100. Diese Summe entspricht dem jährlich zu zahlenden Betrag in Euro.
Bitte beachten Sie: Die Grundsteuer wird in der Regel viermal im Jahr (quartalsweise) abgebucht.
Weitere Details sowie einen Frage-Antwort-Katalog finden Sie auf dieser Seite.
Info-Veranstaltung
Über die Grundsteuer-Reform und den künftigen neuen Hebesatz informiert die Stadt Offenbach interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer am Donnerstag, 6. März 2025, ab 18.30 Uhr in der Alten Schlosserei (EVO-Gelände, Goethering 43).
Für eine Teilnahme bitten wir um Online-Anmeldung unter:
https://pretix.eu/veranstaltungen-of/grundsteuer/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Telefonische Anmeldungen sind zu den Bürozeiten möglich unter 069 8065-2212.
Aktueller Stand
Als Eigentümerin oder Eigentümer müssen Sie bereits Ihren neuen Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt erhalten haben. Das Finanzamt übermittelt alle neuen Steuermessbeträge elektronisch auch an die Stadt Offenbach. Die Steuerabteilung der Kämmerei muss diese prüfen und ggfs. Unklarheiten mit dem Finanzamt abklären.
Bis Mitte Dezember 2024 sind noch nicht alle Daten an die Stadt übermittelt worden. Deshalb kann der finale neue Hebesatz nicht mehr bis Januar 2025 berechnet werden.
Aus diesem Grund wird die Stadt Offenbach im Januar 2025 noch keine neuen Grundsteuer-Bescheide versenden. Sie müssen ab Januar vorläufig noch nichts zahlen!
Erst wenn Sie Ihren neuen Grundsteuer-Bescheid - voraussichtlich im April 2025 erhalten - müssen Sie die für das erste Quartal 2025 (Januar bis März) fällige Zahlung im Mai nachholen. Ebenfalls im Mai müssen Sie dann auch regulär für das zweite Quartal 2025 (April bis Juni) zahlen.
Neuer Hebesatz
Aufgrund der teils erheblichen Änderungen bei den Steuermessbeträgen ist es erforderlich, dass nahezu alle Kommunen ihren Hebesatz ändern müssen. Die Reform soll „aufkommensneutral“ erfolgen, d. h. die Kommunen sollen weder weniger noch mehr Einnahmen als bisher aus der Grundsteuer erzielen. Das bedeutet: Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben für die Stadt gleich.
Die hessische Finanzverwaltung hat für alle Gemeinden in Hessen ausgerechnet, welcher Hebesatz notwendig wäre, damit die Gemeinden die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie vor der Reform. Für die Stadt Offenbach wäre ein Hebesatz von mindestens 1201 Punkten (bisher: 895 Punkte) erforderlich, um wie im Jahr 2024 (dem Jahr vor der Reform) auf Gesamteinnahmen von 46 Millionen Euro zu kommen. Die erforderliche exakte Höhe des Hebesatzes, um auf diese Summe zu kommen, soll bis März 2025 berechnet werden.
Hintergrund: Der berechnete Vorschlag für einen Hebesatz in Offenbach ist rechtlich nicht bindend. Zudem handelt es sich hierbei zum Teil nur um Hochrechnungen. Da es noch zu Änderungen der Steuermessbeträge kommen kann, wird die Kämmerei der Stadt Offenbach nachrechnen und prüfen, welche Höhe der Hebesatz tatsächlich haben muss. Die endgültige und rechtskräftige Festsetzung des Hebesatzes beschließen die Stadtverordneten - voraussichtlich im März 2025.
Vorgehensweise
Die Kämmerei wird alle vom Finanzamt übermittelten Daten zu den Steuermessbeträgen überprüfen. Sie wird den Stadtverordneten auf Basis der eigenen Berechnungen einen Vorschlag für den neuen Hebesatz einreichen. Die Stadtverordneten werden diesen im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 voraussichtlich im März 2025 beschließen. Anschließend versendet die Stadt im April 2025 die neuen Grundsteuer-Bescheide. Die erste (nachträgliche) Zahlung ist dann im Mai erforderlich.
Was bedeutet die Reform für mich?
Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage, die das Land einheitlich für Hessen festgelegt hat, ändern sich für nahezu alle Eigentümerinnen und Eigentümer die Steuermessbeträge: Sie fallen zum Teil geringer, zum Teil höher aus. Dadurch verändert sich auch die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.
Für einige wird es erheblich teurer werden (!), für andere spürbar günstiger. Tendenziell werden ältere Immobilien künftig stärker besteuert, jüngere Immobilien weniger stark als bisher. Maßgeblich dafür, ob mehr oder weniger gezahlt werden muss, ist der individuelle Steuermessbetrag.
Da die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann, betrifft die Reform auch alle Mieterinnen und Mieter. Auch für sie gilt: Einige müssen ab Januar 2025 weniger, andere deutlich mehr zahlen. Mit der Vermieterin / dem Vermieter sollte daher rechtzeitig eine Anpassung der Vorauszahlungen für die Nebenkosten besprochen werden.