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Stadt Offenbach

Patientenverfügung

Viele Menschen glauben noch, dass die Angehörigen über medizinische Maßnahmen bestimmen können, wenn man – aufgrund eines Unfalls oder einer weit voran geschrittenen Erkrankung – nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.

Tatsächlich kann jedoch nur eine Patientenverfügung gewährleisten, dass die eigene Haltung zu lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen im Notfall berücksichtigt wird.

Um eine Gewähr zu haben, dass die Verfügung auch wirklich umgesetzt wird, bevollmächtigt man einen nahen Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehören untrennbar zusammen. In manchen Fällen ist zudem eine Betreuungsverfügung nötig.

Wer sich dazu beraten lassen möchte, kann sich an einen Arzt oder einen Notar wenden. Die Kosten sollten vorher geklärt werden.



Kontakt "Ältere Menschen in Offenbach"

Das Sozialamt erreichen Sie unter der Rufnummer 069 80653584.

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