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Stadt Offenbach

Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung der Stadt Offenbach am Main vermittelt zahlreiche Förderprogramme des Landes Hessen und der Stadt für Privatpersonen, Baugemeinschaften, Investoren und Wohnungsunternehmen. Sie unterstützt Paare und Familien bei der Eigentumsbildung und eingeschränkte Personen beim barrierefreien oder barrierearmen Umbau von selbstgenutzten Wohneigentum.

Wohnungsbauunternehmen und private Investoren profitieren von den Landesprogrammen des sozialen Mietwohnungsbaus beim Neubau und der Sanierung sowie beim Bau von studentischen Wohnungen.

Weitere Programme unterstützen den Ankauf von Belegungsrechten an freien Wohnungen oder für auslaufende Bindungen bestehender Förderwohnungen. 

Neu ist die Möglichkeit zur Förderung von Maßnahmen, die das Wohnumfeld im und am sozialen Mietwohnraum verbessern. 

Unterstützt werden auch private Eigentümer und solche, die es werden möchten.

Aufgabe der Förderstelle ist hierbei die Beratung und Hilfe vor und bei der Antragstellung sowie die Prüfung und Weiterleitung der Anträge an die WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen), der Förderbank des Landes Hessen.

Förderprogramme für Privatpersonen

Die Stadt möchte insbesondere Familien und gemeinschaftlichen Wohnprojekten eine dauerhafte Lebensperspektive in Offenbach bieten – hier berät und unterstützt Sie die Wohnbauförderung bei der Antragstellung der passenden Landes-Programme für ein zinsgünstiges Darlehen der WIBank.

Menschen mit erheblichen Einschränkungen werden beim barrierefreien Umbau der eigenen Immobilie unterstützt. Ziel ist es Menschen mit Einschränkungen zu ermöglichen, lange selbstständig zu Hause zu wohnen.

Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum

Förderprogramme des Landes Hessen zum Erwerb einer Bestands- oder einer Neubauimmobilie und dem Bau des eigenen Heims.

Förderprogramme:

  • Hessendarlehen – Neubau (Neubau oder Kauf neu gebauten, selbstgenutzten Immobilie)
  • Hessendarlehen – Bestandserwerb (Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie)

Unterstützt werden Paare, Familien und gemeinschaftliche Wohnprojekte, die die festgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einkommensobergrenze einer Familie mit zwei Kindern entspricht aktuell (Stand 22.04.2022) zum Beispiel einem Jahresbruttoeinkommen von etwa 86.500 Euro. Unter dem unten stehenden Link ist ermittelbar, ob die Einkommensgrenze unterschritten wird.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kann zum Beispiel eine Familie für einen Neubau ein Darlehen über maximal 125.000 Euro erhalten. Das Angebot könnte auch für Familien, die sich in den neuen Baugebieten Bieber Nord und Bürgel Ost ansiedeln möchten, interessant sein. Beim Kauf eines Bestandsobjekts ist ein Darlehen in gleicher Höhe möglich. Generell können Sie diese Förderungen auch bei Erbbaugrundstücken beantragen.

Erfahrungsgemäß sind bis zum eigentlichen Antrag zwei bis drei Beratungstermine nötig. Bis zur Förderzusage dauert es nach Antragstellung etwa sechs bis acht Wochen. Sie sollten sich deshalb frühzeitig mit der Wohnbauförderung in Verbindung setzen.  

Konditionen:

  • Der Sollzinssatz des Förderkredites beträgt zurzeit 0,6 Prozent p. a. (effektiv 0,68 Prozent p. a. Der Zinssatz wird auf 20 Jahre festgeschrieben. Die Darlehenslaufzeit beträgt ca. 32 Jahre. (Stand 22.04.2022. Tagesaktuelle Konditionen finden Sie auf der Website der WIBank.)
  • Förderdarlehen sind für 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal bis zu 125.000 Euro möglich. Das Förderprogramm ergänzt Ihren Kredit bei der Hausbank.
  • Der Antrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags für eine Immobilie, bzw. vor Baubeginn gestellt werden.
    Entscheidend für den Förderanspruch ist zunächst das Einkommen. Es darf gewisse Grenzen nicht überschreiten. Gleichzeitig muss der Antragsteller solvent genug sein, um das Darlehen zu schultern. Unter dem unten stehenden Link ist ermittelbar, ob die Einkommensgrenze unterschritten wird.
  • Größe und Ausstattung des Hauses oder Wohnung müssen angemessen sein.
  • Bei Wohnprojekten müssen mindestens 50 Prozent der Haushalte förderberechtigt sein.

Barrierefreier Umbau

Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Haus- und Wohnungseigentümer - oder in der Immobilie lebende nahe Verwandte, die für die selbstständige Lebensführung und den Verbleib im eigenen Heim einen barrierefreien oder barrierearmen Umbau oder den Einbau eines Liftes benötigen, können bei der Wohnbauförderung Zuschüsse beantragen.

Konditionen:

  • Zuschuss über bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch
  • 5.500 Euro für den Umbau des Bades,
  • 6.500 Euro für den Einbau von Aufzug oder Lift,
  • 5.500 Euro für Um- oder Einbau einer Küche,
  • 3.000 Euro für sonstige Maßnahmen.

Außerdem können, bei Verschlechterung des Gesundheitszustands, über die Pflegekasse Zuschüsse für den Umbau beantragt werden. Erste Informationen zum behindertengerechten Umbau von selbstgenutzten Wohneigentum finden Sie unter dem unten stehenden Link.
Für weitere Informationen und einen Beratungstermin wenden Sie sich bitte unter der 069 8065 2592 telefonisch an die Wohnbauförderung.

Förderprogramme für Unternehmen

Die Stadt Offenbach erfreut sich nicht nur als Wohnstandort großer Beliebtheit. Zielgruppen der Wohnbauförderung sind, neben den privaten Eigentümern, auch Baugenossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren, die sich im Mietwohnungsbau engagieren und für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen oder Studentinnen und Studenten bauen, sanieren oder modernisieren wollen. Das Land Hessen und die Stadt Offenbach bezuschussen hierbei die Schaffung von Wohnraum für am Markt benachteiligte Haushalte.

Großes Interesse hat die Stadt Offenbach am Ankauf von Belegungsrechten für zur Vermietung freie Wohnungen oder, als Anschlussförderung, bei auslaufenden Bindungen bestehender Förderungen.

Bei der Schaffung von Wohnraum können auch Modellprojekte des gemeinschaftlichen Wohnens bei Beratung, Planung und Bau mit erhöhten Fördersätzen unterstützt werden. Voraussetzung hierbei ist eine mindestens 50-prozentige Förderquote der beteiligten Haushalte.

Zudem besteht die Möglichkeit eine Verbesserung des Wohnumfelds von oder bei Immobilien, in denen überwiegend Mieter und Mieterinnen mit Förderbedarf wohnen bei der Wohnbauförderung zu beantragen.

Die Wohnbauförderung der Stadt Offenbach freut sich bei der Wahl des passenden Förderprogramms zu beraten. Auch bei der Einschätzung des Wohnraumbedarfs sowie natürlich bei der Beantragung und Umsetzung der spezifischen Anforderungen der Förderrichtlinien an die Planung zu unterstützen.

Ein Förderdarlehen ist ein wichtiger Baustein im Finanzierungskonzept, denn es erleichtert die Verhandlungen mit der Hausbank, die das Darlehen und die Zuschüsse wie Eigenkapital werten kann.

Konditionen:

Zu den einzelnen Förderprogrammen gibt die Wohnbauförderung der Stadt Offenbach Auskunft. Informationen zu den aktuellen Zinssätzen der einzelnen Programme stehen auf der Website der WIBank.

Zurzeit (Stand 22.04.2022) gibt es zum Beispiel in der sozialen Mietwohnraumförderung die vollständige Zinsübernahme durch das Land Hessen über die gesamte Bindungsdauer plus einem Finanzierungszuschuss von bis zu 40 Prozent der Darlehenssumme.

Die Wohnbauförderung der Stadt Offenbach berät gerne! Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung telefonisch unter der Rufnummer 069 8065-2592 oder per E-Mail an wohnbaufoerderungoffenbachde

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