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Stadt Offenbach

Höhere Bußgeldbeträge: Saftige Strafen für Kleinmüll und weitere Vergehen

09.11.2021

Wen ärgert das nicht: Kippen, Kaugummis, Servietten oder Pappbecher, auf dem Gehweg oder im Gebüsch verschandeln das Stadtbild, schaden der Umwelt und müssen eingesammelt und entsorgt werden. Ab sofort müssen die Müllsünderinnen und Müllsünder in Offenbach mit höheren Bußgeldern für vermeintlich kleine Vergehen rechnen.

Der Magistrat beschloss in seiner Sitzung vom 27.10.2021 den neuen Verwarngeld- und Bußgeldkatalog für die Stadt Offenbach, den das Ordnungsamt eingebracht hatte. Darin wurden insbesondere die Regelbeträge für Bußgelder für das Ablagern von Kleinmüll, auch Littering genannt, erhöht.

„Die deutliche Erhöhung der Bußgelder ist die Antwort auf wiederkehrende Müllablagerungen und erhebliche Verschmutzungen durch Kleinmüll“, so Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß. Sie entspricht auch dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die kürzlich den Magistrat aufforderte, den „Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Allgemeinen Gefahrenabwehr und Sauberkeit der Stadt Offenbach am Main“ zu überarbeiten und insbesondere die unter Abfall, Müll und Hundekot vorgesehenen Bußgelder deliktsspezifisch und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im zulässigen rechtlichen Rahmen angemessen zu erhöhen.

Frank Weber, stellv. Amtsleiter des Ordnungsamtes, gibt Beispiele für die Anpassung der Bußgeldbeträge: „Wer beim Kaugummispucken oder Kippen fallen lassen erwischt wird muss mindestens 75 Euro berappen, bislang 20 Euro. In sensiblen Bereichen - wie beispielsweise auf einem Spielplatz - kann das 100 Euro kosten. Wer den Hundekot nicht in verschlossenen Papier- oder Plastiktüten in die Abfallbehälter wirft, zahlt mindestens 150 Euro. Das heißt, Müllsünder müssen, wenn sie erwischt werden, ab sofort tiefer in die Tasche greifen“. Für die nächsten Wochen sollen verstärkt Kontrollen der Stadtpolizei stattfinden.

Aber auch das illegale Entsorgen von Altreifen wird teurer: „Für fünf weggeworfene Altreifen sind jetzt 500 Euro fällig, sind es mehr dann bis zu 5.000 Euro“, so Daniel Krüger, Sachgebietsleiter beim Ordnungsamt für das Abfallrecht und Vorgesetzter der Müllermittler, die täglich den illegalen Müllablagerungen „auf den Grund gehen“.

Der städtische Verwarngeld- und Bußgeldkatalog gilt sowohl für die städtischen Vorschriften aus der Abfallsatzung, der Straßenreinigungssatzung, der Winterdienstsatzung und der Offenbacher Straßenordnung, als auch für illegale Müllablagerung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die im Katalog festgelegten Regelbeträge sollen das Handeln des städtischen Ordnungsamtes transparent machen und für ein einheitliches Vorgehen sorgen, aber auch klar aufzeigen, mit welchen, zum Teil empfindlichen Strafen, man bei Verstößen zu rechnen hat, wenn man sich nicht an die Regeln hält. 

Unterstützt wird der Kampf gegen Litttering mit einer gemeinsamen Aufklärungskampagne der Stadtwerke Offenbach, dem Stadtservice und dem Ordnungsamt.

Der Verwarngeld- und Bußgeldkatalog steht auf der städtischen Seite Kommunale Satzungen und Verordnungen unter Punkt 3 "Sicherheits- und Ordnungsverwaltung" zum Download bereit: 

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