Die E-Card in Offenbach

Die Ehrenamts-Card ist Anerkennung und Dankeschön zugleich. Anerkennung für die vielfach über Jahre oder Jahrzehnte geleistete ehrenamtliche und dabei unentgeltliche Arbeit. Dankeschön in Form von hessenweit angebotenen Vergünstigungen.
Warum Ehrenamts-Card?
Mit der E-Card will sich die Stadt Offenbach am Main mit mehr
als nur bloßen Worten bei den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen
und Bürgern herzlich für die Zeit und Kraft bedanken, die sie
dem Allgemeinwohl zur Verfügung stellen. Die E-Card gilt
hessenweit für öffentliche und private Einrichtungen sowie
Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Das bedeutet, mit einer
Offenbacher E-Card können auch die Angebote und Vergünstigungen
anderer hessischer Städte und Gemeinden in Anspruch
genommen werden.
Wer kann die E-Card bekommen?
Die folgenden Kriterien gelten als Voraussetzung für die Vergabe
der E-Card. Wer sich
- mindestens 5 Stunden pro Woche,
- seit mindestens 3 Jahren oder seit Bestehen der Organisation,
- ohne eine Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung
von Kosten hinausgeht,
ehrenamtlich engagiert, kann die E-Card beantragen.
Was bedeutet Aufwandsentschädigung?
Die Stadt Offenbach am Main berücksichtigt bei der Vergabe
der E-Card nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die für
ihr Ehrenamt keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über
Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von
Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.
Was muss man tun, um die E-Card zu erhalten?
Das Freiwilligenzentrum Offenbach (FzOF), das die Vergabe der
E-Card im Auftrag der Stadt Offenbach abwickelt, informiert
Vereine, Organisationen, Initiativen etc. in regelmäßigen Abständen
und bittet diese, Bewerberinnen und Bewerber mit dem
mitgesandten Antragsformular zu benennen und das ausgefüllte
Formular an das FzOF zurückzusenden.
Wie lange ist die E-Card gültig?
Die E-Card wird jeweils für drei Jahre ausgestellt und gilt nur
in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Nach dem Ablauf der Gültigkeit erfolgt keine automatische
Verlängerung. Die E-Card ist neu zu beantragen. Mit dem Ausscheiden
von ehrenamtlich Tätigen aus der Organisation /dem
Verein ist die E-Card zurückzugeben.