Das Eisenbahn-Bundesamt schließt umfassende Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung ab

EBA-Präsident Gerald Hörster: „Schienenlärm zu reduzieren ist ein andauernder und langfristig angelegter Prozess. Wo wir heute beim Thema Lärmschutz stehen, zeigt uns der vorliegende Lärmaktionsplan. Es freut mich, dass so viele Menschen durch ihre Rückmeldungen dabei geholfen haben, ihn zu erstellen“.
Bürgerinnen und Bürger konnten in einer ersten Phase angeben, wo sie sich durch Bahnlärm gestört fühlen; in der zweiten Beteiligungsphase konnten Interessierte das Verfahren des EBA bei der Lärmaktionsplanung bewerten. Der Lärmaktionsplan wurde in zwei Schritten (Teil A und Teil B) veröffentlicht. Zusammen ergeben die beiden Teile den vollständigen Lärmaktionsplan 2017/2018.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das EBA dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Hintergründe zur Lärmaktionsplanung:
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lapeba.bundde oder postalisch an folgende Adresse richten:
Eisenbahn-Bundesamt
Lärmaktionsplanung
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Flyer zur Lärmaktionsplanung
Die Dokumente können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine kostenlose Druckversion per Post.