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Stadt Offenbach

Feuerwehr - Brandbekämpfer und Tierretter

07.08.2019 – Egal, ob bei einem Brand, Gasgeruch oder anderen Gefahrenlagen – die Feuerwehr ist immer zur Stelle. Auch bei Tiernotfällen, kann sie gerufen werden. Sie ist sogar laut dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz dazu verpflichtet, einem Tier in Not zu helfen.

"Werden verletzte Tiere gemeldet, rücken wir in der Regel aus und versuchen das Tier aus seiner Notlage zu befreien", sagt Uwe Sauer, Leiter der Feuerwehr in Offenbach. Ist das Tier gerettet, wird es entweder zum Tierarzt oder in den Waldzoo gebracht. Verletzte Wildtiere hingegen müssen sich selbst überlassen werden. „Das hört sich vielleicht grausam an, ist aber der natürliche Lauf der Dinge, in die der Mensch nicht mit falsch verstandener Tierliebe eingreifen darf“, erklärt Sauer. Wenn sich ein Tier in einen Garten verirrt hat, wird die Feuerwehr ebenfalls nicht tätig. Denn: Wenn das Tier den Weg rein gefunden hat, findet es ihn auch wieder heraus. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass nur die Feuerwehr helfen kann, wenn eine Katze auf einem Baum festsitzt. Hier ist es nicht nötig einzugreifen, denn der Stubentiger kommt auch allein wieder runter. Das ist allerdings kein instinktives Verhalten, sodass junge Katzen erst einmal lernen müssen, wie der Weg nach unten funktioniert. Das schaffen die Fellnasen aber in der Regel ohne die Hilfe der Feuerwehr. „Verhungerte Katzen auf Bäumen, gibt es ja auch nicht“, so Sauer. Übrigens: solche Tierrettungseinsätze sind kostenpflichtige Hilfeleistungseinsätze. Die Kosten trägt der Halter des Tieres.

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