Probealarm: Erstmals wieder in ganz Offenbach Sirenen zu hören
11.03.2025 – Zum ersten hessenweiten Warntag heulen in Offenbach am 13. März nach langer Zeit wieder stadtweit Sirenen. Es handelt sich um einen Probealarm ab 10.15 Uhr. Ziel ist es, die Bevölkerung über alle Warnmedien zu informieren und die technische Infrastruktur des Zivilschutzes zu prüfen. „Erstmals wird an diesem Tag in Offenbach wieder ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz zum Einsatz kommen.
Wie gut es funktioniert, wird am Warntag getestet“, kündigt Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke an, der sich bei einem Besuch in der Feuerwache die Steuerung der insgesamt 27 stadtweit installierten Sirenen vorab erläutern ließ. Der Alarm um 10.15 Uhr wird mit einem mehrfach an- und abschwellenden Signal ausgelöst. Die Entwarnung erfolgt um 10.50 Uhr durch einen anhaltenden Dauerton. Die Signale sind jeweils eine Minute lang zu hören.
Neben Sirenen kommen auch alle anderen Warnmöglichkeiten zum Einsatz. Das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ wird Warnungen über das Mobilfunknetz auf mobile Endgeräte wie das Handy senden. Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist lediglich, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräten installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt.
Zusätzlich gibt es Warnapps wie hessenWARN, die ebenfalls auf mobilen Geräten alarmieren und anschließend auch entwarnen. Diese Warn-Apps müssen jedoch vorab aus den App-Stores heruntergeladen werden und benötigen eine Internetverbindung über das Smartphone. Ebenfalls gewarnt wird über die digitalen Stadtinformationsanlagen im öffentlichen Raum, über Radio sowie im Internet auf www.offenbach.de. Weitere Informationen zum Warntag gibt es unter www.offenbach.de/warntag. Die Stadt bittet dort zudem um Teilnahme an einer kurzen Umfrage, in der die Bürgerinnen und Bürger angeben können, wie sie gewarnt wurden.
Im Ernstfall wird eine Warnung der Bevölkerung sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen (Zivilschutzfall), bei Großschadenslagen (Katastrophenfall), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr (Gefahrenabwehr bei einem Ereignis, das Teile der Stadt oder die gesamte Stadt betrifft) als auch bei polizeilichen Ereignissen (zum Beispiel eine Terrorlage) erforderlich sein. Die Sirenen können bei diesen Ereignissen stadtweit oder nur in einzelnen Teilen der Stadt ausgelöst werden.