Akkubrand auf Balkon und Gasgeruch
12.06.2023 – Zwei beinahe zeitgleiche Einsätze beschäftigte die Feuerwehr am 12.06.23 gegen 14:00 Uhr. Während der Löschzug der Berufsfeuerwehr zu einem gemeldeten Gasgeruch in zwei Gebäuden in der Waldstraße alarmiert wurde ging einige Minuten später ein weiterer Notruf aus der Spießstraße ein. Der zweite Einsatzführungsdienst der Berufsfeuerwehr rückte dorthin mit der restlichen Wachbesatzung und dem zufällig anwesenden Personal des hausinternen Maschinistenlehrgang aus. Zur Unterstützung wurde ein weiteres Löschfahrzeug der Feuerwehr Frankfurt nachgefordert.
Der Gasgeruch entpuppte sich als eine Geruchsbelästigung, weshalb aus Sicht der Feuerwehr kein weiteres eingreifen notwendig war.
In der Spießstraße war hingegen eine starke Rauchentwicklung aus dem Dachgeschoss eines dreigeschossigen Wohnhauses zu sehen. Beim Eintreffen der Feuerwehr waren zudem laute Knallgeräusche zu hören. Es stellte sich heraus, dass auf dem Balkon ein Fahrrad – Akku während der Ladung in Brand geraten war. Der vorgehende Angriffstrupp der Feuerwehr konnte den Brand schnell unter Kontrolle bringen und den Akku in einem mit Wasser befüllten Behälter eintauchen, in dem er mindestens 24 Stunden bleiben muss.
Das kein weiterer Schaden entstand, war dem vorbildlichen Verhalten des Akku – Eigentümers zu verdanken, weil er den Akku grundsätzlich nie in seiner Wohnung lädt und auch möglichst während der Ladung zuhause ist. Schon beim Anschließen an das Ladegerät bemerkte er sehr schnell, dass der Akku anfing leicht zu rauchen. Auch das direkte abziehen des Ladegerätes konnte die Reaktion innerhalb des Akkus nicht mehr unterbrechen. Dies ist typisch für derartige Akku - Brände! Setzt die Reaktion einmal ein so ist sie in der Regel nicht mehr zu stoppen. Es überhitzt eine Akkuzelle nach der anderen und jede einzelne Zelle löst beim Bersten der Ummantelung einen lauten Knall aus. Die dabei entstehende Hitze und die im Größenverhältnis zur Zelle kaum vorstellbare gewaltige Brandrauchmenge sind in der Lage, in der Umgebung andere brennbare Stoffe zu entzünden. Das gleiche Ereignis innerhalb der Wohnung hätte ein vollkommen anderes Schadensausmaß erreicht und sicher zur Unbewohnbarkeit der Wohnung geführt.
Personenschaden: keiner
Eingesetzte Kräfte: 24 von BF - Offenbach und 6 von BF - Frankfurt
Sachschaden in €: keine Angabe