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Stadt Offenbach

Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz

Mit Beginn des Jahres 2021 gliederte sich das Sachgebiet Bevölkerungsschutz aus der Abteilung 2 – Abwehrender Brand- und Gefahrenschutz – aus und bildete die Abteilung 6. Die Abteilung Bevölkerungsschutz gliedert sich in die Sachgebiete Gefahrenabwehrplanung (Einsatzplanung), Zentraler Dienst sowie Katastrophen- und Zivilschutz auf. Sie übernimmt, unter anderem, die operative Leitung der Unteren Katastrophenschutzbehörde (UKB) der Stadt Offenbach.

Katastrophenschutzübung „Aquaplaning“ 2019

Untere Katastrophenschutzbehörde (UKB)

Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz laut Gesetz Ländersache. Innerhalb der hessischen Landesverwaltung wurden drei Ebenen implementiert, die für den Katastrophenschutz zuständig sind. Bezogen auf die Stadt Offenbach fungiert das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport als Oberste Katastrophenschutzbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Katastrophenschutzbehörde und die Stadt Offenbach, als kreisfreie Stadt, als Untere Katastrophenschutzbehörde. Die Abteilung Bevölkerungsschutz wurde durch den Oberbürgermeister, als Oberster Katastrophenschützer der Stadt Offenbach, mit der operativen Leitung der UKB beauftragt. Zu den Aufgaben gehören, unter anderem Aufgaben, die Verwaltung der Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes, die planerische Vorbereitung der Katastrophenschutzabwehrmaßnahmen und die Durchführung sowie die Koordinierung von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen verschiedenster Art übernommen. Weiterhin ist die UKB zuständig für die Versorgung der Einsatzkräfte und der Bevölkerung. Der UKB obliegt die Überwachung aller im Katastrophenschutz eingesetzten Einheiten und Einrichtungen, die Organisation der Helfer sowie deren Ausbildung und Finanzierung. Essenziell ist, dass durch die UKB der Katastrophenfall festgestellt und bekannt gegeben werden kann. Für die UKB ist die Einrichtung einer Katastrophenschutzleitung mit einem Verwaltungsstab, einem Katastrophenschutzstab, einer Informations- und Kommunikationszentrale sowie einer Gefahrstoff-ABC-Messzentrale vorgeschrieben.

Sachgebiet „Zentraler Dienst“

Das Sachgebiet Zentraler Dienst ist zuständig für die administrative Verwaltung der UKB sowie der Abteilung Bevölkerungsschutz. Von dort aus wird ebenfalls die interne- sowie behördenübergreifende Kommunikation mit den Einrichtungen, wie dem Regierungspräsidium Darmstadt, dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie mit Polizeibehörden, der Bundeswehr, dem Technisches Hilfswerk und anderen Organisationen gesteuert. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Mitwirkung im Führungs- sowie Katastrophenschutzstab der Stadt Offenbach. Der Zentrale Dienst ist für die Administration beider Stäbe federführend verantwortlich und arbeitet diesen in Einsatzfall zu. Der Führungsdienst der Feuerwehr sowie ereignisspezifische Fachberater, bilden im Katastrophenfall einen Katastrophenschutzstab, um die außergewöhnliche Einsatzlage zu bewältigen. Bei Einsatzszenarien, die die Katastrophenschutzschwelle unterschreiten, tritt der sogenannte Feuerwehrführungsstab zusammen. 

Katastrophenschutzübung „Aquaplaning“ 2019

Sachgebiet „Katastrophen- und Zivilschutz“

Das zweite Sachgebiet ist der Katastrophen- und Zivilschutz. Während im Katastrophenschutz unter anderem die Bewältigung von außergewöhnlichen Naturereignissen geplant wird, um Szenarien wie beispielsweise Extremwetterlagen, Starkregenereignisse, Hochwasser und Waldbrände zu bewältigen, beschäftigt sich der Zivilschutz, auch in Friedenszeiten, mit allen Themenbereichen der zivilen Verteidigung. Ein Beispiel für die zivile Verteidigung ist die Bevölkerungswarnung (Aufbau von Bevölkerungswarnsystemen, wie Sirenen oder Warn-Apps) oder die Sicherstellung der Trinkwasser- und Ernährungsmittelnotversorgung für die Bevölkerung. Dieser umfangreiche Themenbereich umfasst viele Schnittstellen zu anderen Behörden und betrifft die Bevölkerung, im Einsatzfall, direkt. Das Sachgebiet übernimmt die Planung und Durchführung aller notwendigen präventiven Maßnahmen zur Sicherstellung einer wirksamen Katastrophenabwehr zum Schutz der Offenbacherinnen und Offenbacher. Darunter fällt, unter anderem, auch die Erstellung, Prüfung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen.

Sachgebiet „Gefahrenabwehrplanung“

Die Gefahrenabwehrplanung (Einsatzplanung) ist federführend verantwortlich für die Betreuung der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr sowie der Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen und ist zuständig für die Erstellung von Konzepten der täglichen Gefahrenabwehr. Darunter fallen Einsatzkonzepte, Objekteinsatzpläne sowie, unter anderem, Kommunikationspläne. Die Einsatzplanung fasst somit Alarmstichworte, Alarmstufen und die, daraus folgenden, Alarmreaktionen zusammen. Ziel ist es, die richtigen Kräfte zur richtigen Zeit am richtigen Ort einzusetzen, um wirksame Hilfe zu leisten. Um für die öffentliche Sicherheit zu sorgen, werden, zum Beispiel im Rahmen der Risiko- und Sicherheitsanalysen, Einsatzbefehle für Großveranstaltungen herausgearbeitet und umgesetzt. So sorgt die Feuerwehr Offenbach im „Kommt-Gesund-Wieder-Stadion“ am Bieberer Berg, beispielsweise bei den Fußballspielen der Kickers Offenbach, mit der sogenannten externen Führungsstelle und dem Brandsicherheitsdienst, sowie einem Sanitätsdienst, den das Deutsche Rote Kreuz durchführt, für die Sicherheit aller Fans und Besucher, sodass diese unbesorgt den Spielverlauf verfolgen können. Die Einsatzplanung legt dabei nicht nur fest, welche Ressourcen, also sowohl Fahrzeuge als auch Einsatzdienstpersonal, sondern auch welche Hilfsmittel benötigt werden, um Schadensszenarien zu beseitigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes befassen sich dabei mit allen erdenklichen Einsatzszenarien - vom kleinsten Mülleimerbrand bis zur Großschadenslage, um im Einsatzfall schnell und professionell eingreifen zu können.

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