Abteilung 5 - Rettungsdienst

Erst 1999 stieg die Berufsfeuerwehr sukzessive in den Regelrettungsdienst ein und ist heute mit zwei Rettungswagen fester Bestandteil im öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Offenbach am Main.
Sachgebiet 37.51 - Rettungsdienstträgerschaft
Zuständig für den bodengebundenen Rettungsdienst (Notfallversorgung sowie Krankentransport) inklusive der notärztlichen Versorgung im Stadtgebiet gemäß HRDG. Verantwortlich für den Bereichsplan Rettungsdienst, dessen Inhalte, die Organisation, sowie Überwachung der gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gefahrenabwehr und den Gesundheitsschutz aller Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet.
Die Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) ist für das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst als Fachaufsicht verantwortlich. Zum Aufgabenfeld gehört u.a. die Überwachung der jährlich vorgeschriebenen Fortbildungspflichten des ärztlichen und nicht ärztlichen eingesetzten Personals.
Sachgebiet 37.52 - Aus- und Fortbildung, Praxisanleitung
Seit dem 01.09.2018 hat die Feuerwehr Offenbach den Status einer anerkannten Ausbildungsstätte bzw. Lehrrettungswache mit Berechtigung zur Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern. Die staatliche anerkannte Berufsausbildung dauert drei Jahre und beinhaltet eine optimale Vorbereitung auf den Einsatz im Rettungsdienst. Die Aussichten, im Anschluss bei der Feuerwehr übernommen zu werden, sind sehr gut. Eine anschließende feuerwehrtechnische Ausbildung ist explizit erwünscht.
Das Sachgebiet betreut außerdem die Ausbildung zur Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter, was auch ein Baustein in der feuerwehrtechnischen B3 Ausbildung darstellt. Das Praktikum auf eigenen Rettungsdienstfahrzeugen oder ein Krankenhauspraktikum wird von hier koordiniert.
Außerdem sind unsere Praxisanleiter Dozenten in der jährlichen HRDG Pflichtfortbildung.
Sachgebiet 37.53 - Rettungsdienst Dienstbetrieb
Mit der Implementierung des neuen Bereichsplanes ab dem 01.07.2018 übernimmt die Feuerwehr eine wichtigere Rolle als Leistungserbringer als bisher. Zwei Fahrzeuge RTW, eins davon im Tagdienst und eins im 24-Stundendienst werden von Feuerwehrkollegen besetzt.
Zitat OB Herr Dr. Schwenke: „Somit kann die Stadt Offenbach garantieren, dass schnelle rettungsdienstliche Hilfe, wie im HRDG gefordert, innerhalb der vorgegebenen Fristen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt erreicht.“ Zitat Ende.
Bei der Erfüllung der rettungsdienstlichen Aufgaben kann der Rettungsdienstträger auch private Leistungserbringer beauftragen. Daher übernehmen im Stadtgebiet Offenbach auch die Hilfsorganisationen:
• Arbeiter-Samariter-Bund
• Deutsches Rotes Kreuz
• Malteser Hilfsdienst
sowie
• Ärztinnen und Ärzte des Sana Klinikums Offenbach
• Ärztinnen und Ärzte auf Honorarbasis des privaten Anbieters med11 GmbH
einen Anteil der Rettungsdiensteinsätze.