Abteilung 1: Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Damit diese Ziele erreicht werden, ist der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz bereits im frühem Stadium eines Gebäudeneubaus oder einer Nutzungsänderung eines Gebäudes tätig oder wird als sachverständige Stelle bezüglich des Brandschutzes gehört. Hier gilt es, die Vielzahl von Rechtsnormen zu berücksichtigen, um den gesetzlichen Sicherheitsstandard gerecht zu werden.
Um den Mindestsicherheitsstandard beizubehalten, werden regelmäßig Gefahrenverhütungsschauen durchgeführt.
Ergänzt wird die Gefahrenprävention durch die Brandschutzerziehung, welche Kinder bereits im Vorschulalter oder in der Grundschule über die Gefahren von Bränden aufklärt.
Im Rahmen aller Aufgaben wird der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz auch beratend tätig. Durch unser langjähriges Erfahrungswissen und regelmäßige Weiterbildungen sind wir in der Lage, Lösungsvorschläge zu unterbreiten, wodurch die Sicherheit der im Objekt lebenden oder arbeitenden Personen erhöht und unnötige Kosten vermieden werden.
Darüber hinaus verwenden wir unser Fachwissen für die eigene Gebäudeunterhaltung, welche ebenfalls von der Abteilung 1 realisiert wird.