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Stadt Offenbach

Einzelstücke aus den Archivbeständen

Parzellen-Karte aus der Gemarkung Offenbach

Der Begriff "Parzelle" (vom lateinischen Wort particula = Teilchen) bezeichnet in der Vermessung ein kleines Stück Land, das zur Landwirtschaft oder als Bauland genutzt wird. Heute wird es in der Regel als Flurstück bezeichnet und gilt als kleinste Buchungseinheit des Grundbesitzes im Liegenschaftskataster bzw. im Grundbuch.

Die vorliegende Karte aus der Gemarkung Offenbach (Provinz Starkenburg, Steuerbezirk Offenbach, Flur III, Abteilung K, Nr. 38) wurde im Jahr 1850 bearbeitet. Zur genaueren Betrachtung finden Sie unten einen Detailauszug aus der Parzellen-Karte.

Begräbnis-Ordnung für die christliche Gemeinde der Stadt Offenbach von 1832

Die Begräbnis-Ordnung von 1832 regelte alle Angelegenheiten und Zuständigkeiten, die die Friedhöfe der christlichen Gemeinde in Offenbach betrafen. Darunter fielen die Aufsicht über die Friedhöfe selbst und über das für die Begräbnis-Anstalten erforderliche Personal.

Die Leitung der Begräbnis-Anstalten wurde einer besonderen Begräbnis-Kommission übertragen. Diese bestand aus dem Bürgermeister als "Localpolizeibeamter" und zwei Mitgliedern des "Gemeinderaths". Die Komission wurde vom "Kreisrath" beaufsichtigt.

Das erste Buch Mose des Pentateuch in Hebräisch aus dem Jahr 1808

Pentateuch, griechisch: fünf (Schrift-)Rollen, ist die Bezeichnung für die fünf Bücher Mose, die das Gesetzbuch (Thora) des Judentums bilden.

Das Haus der Stadtgeschichte - Archiv besitzt eine mehrsprachige Ausgabe des ersten Buch Mose, Genesis, mit Kommentar, die 1808 in Offenbach gedruckt wurde. Durch die Mehrsprachigkeit und die Texterklärungen am Rand ergibt sich die besondere Zusammensetzung und Aufteilung der Seiten.

Zu dem hebräischen Text findet sich mit dem „Targum Onkelos“ eine wörtliche Übersetzung ins Aramäische. Daneben gibt es eine deutsche Übersetzung. Sie basiert auf dem Ende des 18. Jahrhunderts in Berlin gedruckten Pentateuch von Mose Dessau, bekannt als Moses Mendelssohn. Er schrieb seine Übersetzung der fünf Bücher Mose in deutscher Sprache mit hebräischen Buchstaben und verstand dieses Werk als Lehrbuch für Deutsch und für die Inhalte des jüdischen Glaubens.

Der Kommentar zum Pentateuch stammt von Rabbi Schelomo Jizchaki, kurz: Raschi (1040 bis 1105), der als bedeutendster jüdischer Schrift- und Talmudkommentator galt. Seine Erklärungen zum Pentateuch wurden das bevorzugte jüdische Schul- und Volksbuch.

Gedruckt wurde die vorliegende Ausgabe von Zewi Hirsch und seinem Sohn Abraham Spitz Segal 1808 in Offenbach. Am 23. November 1763 hatte Hirsch das Privileg zur Errichtung einer „Druckerey von hebräischen Schriften“ in Offenbach am Main erhalten. Den hebräischen Buchdruck gibt es seit 1714 in Offenbach.

Das Buch stammt aus der Sammlung von August Hecht. August Hecht (1863 - 1943) war Offenbacher Lederwarenfabrikant und Heimatforscher. Seinen Nachlass, der aus wertvollen, alten Büchern bestand, hatte er dem Archiv zukommen lassen. Darunter befand sich auch diese mehrsprachige Ausgabe des ersten Buch Mose mit Raschi-Kommentar.

Instruktion für die Träger bei den Leichenbegängnissen zu Offenbach

In der vorliegenden "Instruction", die wohl aus dem Jahr 1835 stammt, sind alle nötigen Qualifikationen der Träger bei den Offenbacher Leichenbegängnissen festgehalten.

Die zwölf Träger wurden von einer Leichenkommission gewählt und mussten besondere Anforderungen erfüllen. So besagt Paragraph zwei, dass die Träger Leute von unbescholtenem Ruf sein mussten und dem Trinken nicht ergeben sein durfen. Paragraph drei regelt die Vorschriften an die Dienstkleidung. Vorgeschrieben waren schwarze lange Hosen, weiße Halsbinder, ein runder schwarzer Hut ohne Flor, schwarze Stiefel oder Schuhe mit schwarzen Strümpfen und schwarze Handschuhe.

Unten sehen Sie einen Detailauszug aus den Instruktionen

Plan des Dreieicher Forstes

Der Plan ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Jahr 1743 zu datieren. Eingezeichnet sind auch die jeweiligen Landesherren.

Das Wort „Forst“ kam erst im 15. Jahrhundert auf und ersetzte den Begriff „Wildbann“. Ein Wildbann bezeichnet ein besonderes königliches Jagdrecht.

Der Wildbann bzw. Forst Dreieich erstreckte sich vom linken Mainufer bis über Darmstadt hinaus. Vom rechten Mainufer reichte er entlang der Nidda bis Bonames und weiter bis Aschaffenburg. Verwaltungsmittelpunkt des Wildbannes war die Burg Dreieichenhayn im heutigen Dreieich.

Im Mittelalter wurden zum Schutz von Wald und Wild des Dreieicher Forstes 30 Wildhuben innerhalb des Wildbannes bestimmt. Wildhuben waren Eigentümer von Bauernhöfen oder Landgütern, die die Verpflichtung hatten, die königlichen Jagdrechte zu wahren. Unter den 30 Wildhuben befand sich auch jeweils einer aus Offenbach und aus Bieber.

Das Recht zur Jagd im Wildbann konnte käuflich erworben werden. Bis 1832 musste man dafür Wildgeld entrichten.

Trauungsregister von 1837

Der vorliegende Band 63 des Trauungsregisters für die jüdische Gemeinde in Stadt und Kreis Offenbach stammt aus dem Jahr 1837.

In dem "Civil-Stands-Register" wurden die Eheschließungen der jüdischen Bevölkerung Offenbachs festgehalten. Damit die Ehe offiziell anerkannt werden konnte, mussten die beiden Ehegatten und zwei Zeugen erscheinen. Dazu wurde eine schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Rabbiner benötigt, mit der dieser bestätigte, dass die Trauung vollzogen worden war.

Auf dem ausgefüllten Formular, zu dem Sie ein Beispiel unten im Anhang finden, mussten die Ehegatten und die beiden Zeugen unterschreiben. Mit der Unterschrift des Bürgermeisters wurde die Beglaubigung erteilt.

Privilegiertes Offenbacher Frag- und Anzeigeblatt

Im 19. Jahrhundert erschien in Offenbach immer freitags das Privilegierte Offenbacher Anzeigeblatt. Im Bild sehen Sie die Ausgabe Nr. 7 von Freitag, 13. Februar 1824.

Das Blatt unterrichtete die Offenbacher wöchentlich über alle Neuigkeiten in der Stadt. Als feste Ressorts gab es „Nachrichten aus Offenbach“, „Bekanntmachungen“, „Versteigerungen“ und auch einen Immobilienteil „zu vermieten“. Unter den Familienanzeigen wurde aufgeführt, wer in der aktuellen Woche geboren, getauft oder begraben wurde. Am Ende einer jeden Ausgabe finden sich die aktuellen Preise der Lebensmittel.

Die Ausgaben des Privilegierten Offenbacher Anzeigeblatts sind in mehreren Bänden zusammengefasst.

Gästebuch des Weinhauses Bisch

Die Weinstube und Weinhandlung wurde 1875 in Offenbach von Valentin Bisch gegründet. Seit 1933 führte Jacob Bisch das Weinhaus in der Herrnstraße 3, bis es 1964 geschlossen wurde.

Das abgegriffene, in Leder gebundene Gästebuch dokumentiert über 50 Jahre Weingenuss und Geselligkeit in der beliebten Weinstube. Offenbacher Bürger aus allen Ständen und Berufsrichtungen, darunter Handwerker, Politiker, Künstler und Studenten, die das Gästehaus besuchten, haben sich in dem Buch verewigt. Dementsprechend vielfältig sind auch die Einträge: oft vom Wein und der bacchantischen Stimmung geprägt, manchmal aber auch überraschend tiefsinnig. Neben dem Wein - die Weisheit „in vino veritas“ findet sich gleich auf mehreren Seiten - sind Politik und natürlich die Frauen beliebte Themen, die in Wort und Schrift, aber auch in Malerei umgesetzt werden. Denn seinen besonderen Ausdruck erhält das Gästebuch durch die vielen bunten Zeichnungen, die die Sprüche ergänzen und erst richtig anschaulich machen.

Unten finden Sie einen Detailauszug aus dem Gästebuch des Weinhauses Bisch, in dem jederzeit im Haus der Stadtgeschichte - Archiv geschmökert werden kann.

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