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Stadt Offenbach

Banken und Menschenrechte: Goethe Lecture am 26.11.2015

Am 26. November 2015 sprach Dr. Manuel Wörsdörfer, Postdoc am Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität Frankfurt am Main zum Thema: Banken und Menschenrechte - Zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Banken und Menschenrechte: Goethe Lecture am 26.11.2015

Banken und Menschenrechte – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Die Reihe „Goethe Lectures Offenbach“ schloss im Jahr 2015 mit dem Vortrag von Dr. Manuel Wörsdörfer am 26. November ab, der sich dem Thema „Banken und Menschenrechte – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ widmete. Denn vor allem multinationale Banken sollten gesellschaftliche Verantwortung tragen. Doch tun sie ihrer „Corporate Social Responsibility“ (CSR) bzw. unternehmerischer Gesellschaftsverantwortung schon Genüge, wenn sie die Verletzung von Menschenrechten lediglich vermeiden, anstatt sich aktiv für deren Schutz einzusetzen?

In seinem Vortrag beleuchtete Manuel Wörsdörfer den Anspruch und die Wirklichkeit der so genannten Äquatorprinzipien (EPs), eines selbstgesetzten ethischen Rahmenwerks zum Schutz von Menschenrechten in internationalen Finanzkonsortien. Die beteiligten Finanzinstitute, die „Äquatorbanken“, verpflichten sich dabei bei der Vergabe der jeweiligen Projektmittel, transnationale Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards einzuhalten.

Doch was bedeutet dies nun konkret? Welche Maßnahmen können und sollten Banken ergreifen, um die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Projektfinanzierung zu garantieren? Im Mittelpunkt des Vortrags stand die Herausstellung eines Verständnis von „CSR“, wonach Banken ihren wirtschaftspolitischen Einfluss über ihre jeweiligen Geschäftspartner sowohl vor der Kreditvergabe als auch während des gesamten Projektverlaufs ausüben sollten – mit dem Ziel, ethisch und sozial nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern. Wörsdörfer plädierte für einen (finanz-) unternehmerischen „Menschenrechtsaktivismus“ und eine damit verbundene „Anwaltschaft für die Menschenrechte“, die darauf abzielt, Menschenrechte proaktiv zu schützen und zu realisieren und nicht bloß nur zu respektieren, wie es beispielsweise der ehem. UN-Sonderbeauftragte John Ruggie und die „EPs“ verlangen.

Über Manuel Wörsdörfer

Manuel Wörsdörfer ist derzeit Habilitand am Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität Frankfurt. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Wirtschafts- und Unternehmensethik sowie die ökonomische Theoriegeschichte. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Cluster-Forschungsprojekts „Eigeninteresse vs. Gemeinwohl: Über den Normenwandel innerhalb der Ökonomik“. Zum Thema Äquatorprinzipien wird alsbald von ihm die Monographie ‚A New Understanding of Economic Behavior, Organizations and Regulation – Foundations, Options and Challenges’ erscheinen.

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