Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises der Stadtbibliothek inklusive der Jahresgebühr kostet:
Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: EUR 10,00
Ermäßigungsgrund
Für eine Partnerin, einen Partner, der oder die in häuslicher Gemeinschaft wohnt (Partnerausweis): EUR 5,00
Schüler*innen und Studierende: EUR 5,00
Bei Empfang von Grundsicherung, Arbeitslosengeld I oder II, Hilfe zum Lebensunterhalt: EUR 5,00
Bei Vorlage eines Rentenausweises: EUR 5,00
Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (GdB min. 80): EUR 5,00
Kostenfrei
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: kostenfrei
Institutionenausweis für Mitarbeiter*innen von außerschulischen Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen: kostenfrei
Inhaber*innen eines gültigen Kooperationsausweises der Stadtbücherei Frankfurt und der Stadtbibliothek Neu-Isenburg: kostenfrei
Geflüchtete und Asylsuchende mit Nachweis des Flüchtlingsstatus: kostenfrei
Inhaber*innen der hessischen Ehrenamtscard: kostenfrei
Nutzer*innen ab 12 Jahren wird gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes mit Meldebescheinigung ein Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek ausgestellt.
Kinder unter 12 Jahren Kinder und Jugendliche, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einwilligung einer gesetzlichen Vertretung vorlegen. Dazu ist die Vorlage des gültigen Personalausweises oder Passes mit Meldebescheinigung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Mit Erhalt des Leseausweises erkennen die Benutzer*innen die Gebührenordnung und die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Offenbach an. Der Verlust des Leseausweises sowie Adressänderungen sind der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen.
2 Wochen Ausleihfrist: DVDs, Zeitschriften, Rock/Pop-CDs, Spiegel-Bestseller (Keine Vormerkungen und Verlängerungen möglich), Bibliothek der Dinge
8 Wochen Ausleihfrist: Noten
Für Medien, die im Onleihe-Verbund Hessen ausgeliehen werden, gelten andere Fristen.
Verlängerung von Ausleihfristen | Online-Verlängerung
Medien, die Sie ausgeliehen haben, können Sie in der Regel bis zu zweimal verlängern, vorausgesetzt die Medien sind verlängerbar bzw. nicht vorgemerkt. Sie können die Medien über die Selbstbedienungsfunktion unseres Medienkataloges, per E-Mail oder telefonisch verlängern.
Vormerkgebühren pro Medium inklusive Porto: EUR 1,00
Auswärtiger Leihverkehr pro Medieneinheit inkl. Porto (auch Fernleihe genannt): EUR 2,00
Für die Überschreitung der Leihfrist werden Gebühren verlangt. Es gilt die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Offenbach.
Mahngebühren (fällt pro schriftlicher Aufforderung zur Rückgabe der Medien an): Bearbeitungsgebühr inklusive Porto: EUR 1,50
Versäumnisgebühren: Leser ab dem vollendeten 14. Lebensjahr: wöchentliche Gebühr pro Medium: EUR 0,50, Leser bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: wöchentliche Gebühr pro Medium: EUR 0,25
Die Entgelte werden mit ihrer Entstehung fällig. Eine schriftliche oder mündliche Erinnerung ist nicht erforderlich.
Unsere Kontoverbindung / Gebühren-Überweisung
Kontoinhaber:
Stadt Offenbach am Main
IBAN:
DE79 50550 02000 0001 0758
BLZ:
505 500 20, Kto.-Nr. 10758
Bank:
Städtische Sparkasse Offenbach
Bitte geben Sie unbedingt den passenden Verwendungszweck an:
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