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Stadt Offenbach

Newsletter Presse

  • Steigende Schulden und Sozialkosten: Hessische Kommunen fordern Unterstützung

    Offenbach am Main, 3. Januar 2025 – Kürzlich waren die Mitglieder des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ in Wiesbaden, um im Wirtschaftsministerium und im Landtag ihre Lösungsvorschläge zur kommunalen Finanzkrise zu diskutieren. Mit dabei war auch der Offenbacher Stadtkämmerer Martin Wilhelm. „Mir ist es ein dringliches Anliegen, dass die Städte und Gemeinden für die Aufgaben, die sie von Bund und Land erhalten auch entsprechende finanziell ausgestattet werden. Ich werde immer wieder dafür kämpfen, dass die Bedürfnisse und Leistungen der Stadt Offenbach berücksichtigt werden.“ Die Pressemitteilung des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ steht im Downloadbereich zur Verfügung.

  • Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet

    Offenbach am Main, 3. Januar 2025 – Ab Montag, 6. Januar, finden im Offenbacher Stadtraum Baumpflegearbeiten statt. Insgesamt sind zehn Straßen davon betroffen, darunter die vielbefahrene Mainstraße. Durch die Arbeiten verengt sich für Autofahrer der Fahrstreifen. Es kann zu Beeinträchtigungen des Verkehrs und Rückstau kommen. Die Tätigkeiten dauern voraussichtlich bis 7. Februar.

  • Arbeiten im Dreieichring dauern noch bis 30. April 2025

    Offenbach am Main, 3. Januar 2025 – Die Bauarbeiten zur Herstellung eines neuen Hausanschlusses verzögern sich. Durch die Baustelle verengt sich auf einer Straßenseite die Fahrbahn. Die Halteverbote gelten bei den Hausnummern 58 bis 54. 

  • Erinnerung: Anzahl der Nutztiere muss bis 15. Januar gemeldet werden

    Offenbach am Main, 3. Januar 2025 –  Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach erinnert alle Halterinnen und Halter von Nutztieren an die Meldung ihrer Tiere. Ist bis zum 20. Januar keine korrekte Stichtagsmeldung über die aktuelle Anzahl der Tiere bei der Tierseuchenkasse und der HI-Tier eingegangen, kann die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen. Wenn die Meldepflicht erfüllt und die Beiträge ordnungsgemäß gezahlt sind, haben der Halter oder die Halterin Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse zum Beispiel im Seuchen- oder Krankheitsfall. Hierzu zählt auch die Kostenerstattung für die Beseitigung von verstorbenen Tieren, die der Beitragspflicht unterliegen. Bei Fragen steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach am Main, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach, unter der Rufnummer 069 8065-4910 oder per E-Mail veterinaeramt@offenbach.de zur Verfügung.

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