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Stadt Offenbach

Newsletter Presse

  • Rauchverbot im Offenbacher Wald ab 1. März

    Offenbach am Main, 27. Februar 2025 –  Die Stadt Offenbach appelliert vorsorglich an alle Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz von Bäumen und Tieren im Wald weder zu rauchen noch dort oder in unmittelbarer Nähe ein Feuer im Freien anzuzünden. Weil jeder Funke brandgefährlich für Wald und Tiere sein kann, hat der Gesetzgeber das Rauchen, offenes Feuer oder Fackeln im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich verboten. 100 Meter im Umkreis zum nächsten Wald und Forst darf kein brennender oder glimmender Gegenstand fallen gelassen werden. Das gleiche gilt für das Fortwerfen oder das unvorsichtige Handhaben eines solchen Gegenstandes.

  • Geänderte Öffnungszeiten des Veterinäramtes ab März

    Offenbach am Main, 27. Februar 2025 – Telefonisch ist das Veterinäramt der Stadt Offenbach ab 1. März montags bis donnerstags von 8.30 bis 15 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13 Uhr erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Absprache oder Terminvereinbarung möglich. Notfälle außerhalb der Servicezeiten können über die Leitstelle der Feuerwehr Offenbach gemeldet werden.

  • Kinder- und Jugendfarm startet in die neue Farmsaison / Großes Frühlingsfest im April

    Offenbach am Main, 27. Februar 2025 –  Der Verein „Kinder- und Jugendfarm OF e.V.“ betreibt die Kinder- und Jugendfarm auf dem Offenbacher Buchhügel und wird ehrenamtlich geleitet und organisiert. Allein im letzten Jahr haben über 5.000 Kinder und Jugendliche das Gelände besucht. Der Abenteuerspielplatz mit Tieren und viel Natur hat sich zu einem festen Bestandteil der Offenbacher Freizeit- und Bildungslandschaft etabliert. Maßgeschneiderte Angebote für Schulklassen und Kooperationsprojekte mit sozialen Einrichtungen gehören zum festen Programm des Vereins. Die neue Farmsaison startet am 5. März 2025 mit dem bewährten offenen Angebot immer mittwochs bis freitags von 14 bis 18 Uhr. Zu diesen Zeiten ist das Gelände an der Buchhügelallee 94 geöffnet für Kinder ab sechs Jahre und jüngere Kinder in Begleitung der Eltern. 

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