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Stadt Offenbach

Formular für Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten mit Anleitung

Bürgerinnen und Bürger können hier direkt alle notwendigen Angaben zu einer rechtssicheren Anzeige einer Ordnungswidrigkeit machen. Beispiele erläutern die Verstöße im ruhenden Verkehr.

Beispiele für Verstöße

Anzeigen können Bürgerinnen und Bürger nur Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr - also falsch parkende oder haltende Fahrzeuge. Für den fließenden Verkehr ist es nicht möglich, Anzeigen durch Laien rechtssicher aufzunehmen. 

Bitte beachten Sie bei der Anzeige von Verstößen immer, ob es sich um einen Halt- oder Parkverstoß handelt. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Aber nicht jedes Aussteigen ist mit Parken gleichzusetzen: wer sein Fahrzeug im Auge behält, um es nötigenfalls wegzufahren, verlässt es nicht, sondern hält. Die Wegfahrbereitschaft ist auch dann gegeben, wenn eine andere Person im oder am Fahrzeug verbleibt, um es nötigenfalls wegzufahren. 

Beschilderung mit Zeichennummer und Verstoß

Besondere Parkzonen


Folgende Halt- und Parkverstöße können auch angezeigt werden:

  • Halten/Parken im Bereich einer Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt
  • Halten/Parken auf einem Gehweg
  • Halten/Parken ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 5 Metern vor und nach Straßeneinmündungen oder Kreuzungen sowie 5 Metern vor Fußgängerüberwegen
  • Halten/Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt

Wenn Sie einen dieser Verstöße rechtssicher feststellen und mit Fotos dokumentieren, können Sie diese zusammen mit Ihren Daten hier hochladen:

Anzeige Ordnungswidrigkeit

Online-Formular der Verwarngeldstelle
Um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr rechtssicher zu ahnden, ist es erforderlich den Tatvorwurf exakt zu benennen und durch eine lückenlose Beweisführung zu belegen.
Bitte fügen Sie daher jeder eingereichten Anzeige (Vordruck) mindestens ein Beweisfoto hinzu. Auf dem Beweisfoto muss sowohl das Kfz-Kennzeichen als auch der Regelverstoß (Verkehrszeichen, Markierungen etc.) ersichtlich sein.  Gegebenenfalls sind mehrere Fotografien der Anzeige beizufügen.
Geben Sie hier Ihren vollständigen Namen, Ihre ladungsfähige Adresse und eine
Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse für Rückfragen an. Wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wird Ihr Name als Zeuge beim Ordnungsamt dokumentiert. Das ermöglicht im Falle eines Gerichtsverfahrens dem zuständigen Richter die Zeugenladung. Der Name wird nicht an Dritte weitergegeben. 
Hiermit erstatte ich Anzeige wegen folgender Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr: 
Tatzeit
Die Tatzeit ist minutengenau (Beginn und Ende) anzugeben. Angaben wie zum Beispiel „seit zwei Wochen“ sind nicht ahndungsfähig.
Bitte geben Sie nur einen Tatvorwurf an. Bei Mehrfachnennungen kann keine Bearbeitung erfolgen. Sollen mehrere Kraftfahrzeuge wegen der gleichen Verkehrsordnungswidrigkeit angezeigt werden, füllen Sie bitte für jedes Kennzeichen ein gesondertes Formular aus.

Ihr Kontakt bei der Stadtpolizei

Servicestelle - 069 8065-2860

Bitte melden Sie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne aktuelle Gefahrenlage, von Montag bis Freitag, zwischen 8 Uhr und 15 Uhr, unter der Rufnummer 069 8065-2860 oder per E-Mail an buergerservice-stadtpolizeioffenbachde

Notfalltelefon - 069 8065-3195

Bitte nur bei wirklich dringlichen und unaufschiebbaren Eilfällen anrufen. Die Rufnummer muss für Notfälle freigehalten werden, um einen schnellen und hilfreichen Einsatz zu gewährleisten.

Autowracks und Falschparker

Autowracks: Bitte unter 069 8065-2559 oder per E-Mail an autowrackoffenbachde melden. 

Falschparker: Diese müssen rechtssicher gemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Online-Formular oder laden Sie sich das Formular als PDF herunter und reichen es dann ein. Fügen Sie aussagekräftige Bilder dazu.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise