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Stadt Offenbach

Land Hessen übernimmt Zuschuß für Hochschule für Gestaltung

07.04.1999

7. April 1999: Die vom Hessischen Ministerpräsidenten Hans Eichel geführte (alte) Landesregierung hat auf ihrer letzten Kabinettsitzung beschlossen, die Offenbacher Hochschule für Gestaltung künftig voll zu finanzieren. Eine entsprechende Übernahmeregelung zwischen der Stadt und dem Land, die in den vergangenen Wochen ausgehandelt worden war, wurde von der Ministerrunde am Osterdienstag verabschiedet. Laut Aussage des Offenbacher Kulturdezernenten, Bürgermeister Stephan Wildhirt, bedeutet die Billigung des Vertragsergebnisses eine Entlastung des städtischen Etats von 465.000 Mark.
Wildhirt: "Die Hochschule für Gestaltung ist einer der bedeutendsten Botschafter für unsere Stadt. Sie ist dennoch eine Landeseinrichtung. In den vergangenen Jahren hat die Stadt einen Beitrag zur Finanzierung dieser Einrichtung geleistet, der mit den Zuschüssen der Stadt Frankfurt zu ihren Universitäten vergleichbar ist. Die Stadt Frankfurt wurde Anfang des Jahres in einem Vertrag von diesen Verpflichtungen freigestellt. Es ist nur konsequent, wenn nun eine entsprechende Vereinbarung auch zwischen Offenbach und dem Land Hessen getroffen wird".

Das Ende der Subventionierung der Hochschule durch die Stadt wird nach Einschätzung des Bürgermeisters nicht die Bindungen zwischen diesen beiden Institutionen lockern. Die Ausbildungsstätte für Künstler und Designer werde sich vielmehr nach dem Bezug des Isenburger Schlosses und dem Ausbau des Campus zwischen den Gebäuden im Stadtbild fester etablieren.

"Die Hochschule ist", so Wildhirt, "ein Grund, weshalb sich in Offenbach so viele Agenturen angesiedelt haben und ansiedeln. Auch die Kunstszene wird durch die Aktivitäten der Studenten und Absolventen belebt. Die Stadt hat in der Vergangenheit viele gemeinsame Projekte mit der Hochschule bearbeitet und immer wieder wertvolle Inspirationen von den Studenten, beispielsweise bei der Gestaltung der Berliner Straße, erhalten. Diese Zusammenarbeit möchten wir in Zukunft noch intensivieren".

Die Befreiung der Stadt von der Zahlung eines Zuschusses an die Hochschule für Gestaltung", so Wildhirt abschließend, "ist ausschließlich in der fiskalischen Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommune begründet. Es kommt selten vor, daß eine übergeordnete Gebietskörperschaft Kosten für eine Gemeinde übernimmt. Wir müssen im Normalfall eher das Gegenteil zur Kenntnis nehmen. Insofern ist die Entscheidung auch unter diesem Aspekt erfreulich. Die etatmäßige Neuordnung ändert nichts an dem engen Verhältnis zwischen der Stadt und ihrer Hochschule".

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