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Stadt Offenbach

Einspruchsfrist zum Flughafenausbau

21.12.2001 – 21. Dezember 2001: Auf das Ende der Einspruchsfrist zum Raumordnungsverfahren bezüglich des Flughafenausbaus weist das Amt für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Offenbach hin. Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Einwand geltend machen wollen, können dies bis zum 4. Januar 2002 tun. Mittels eines formlosen Schreibens, in welchem auf die persönliche Betroffenheit, sei es Fluglärm, gesundheitliche Bedenken, Schutz der Natur oder auch ein möglicher Wertverlust von Immobilien, verwiesen wird, können Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen wahrnehmen. Adressat ist entweder direkt das Regierungspräsidium in 64283 Darmstadt unter der Adresse Luisenplatz 2, oder aber der Magistrat der Stadt Offenbach. Seitens des Hauptamtes werden dann alle eingehenden Schreiben weitergeleitet.

Oberbürgermeister Gerhard Grandke: "Wenn auch im jetzigen Stadium des Verfahrens in erster Linie die betroffenen Städte und Gemeinden aufgerufen sind, so halte ich es doch für außerordentlich wichtig, dass bereits vor Eintritt in das Planfeststellungsverfahren möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit ihren Einwendungen auf unsere spezielle Offenbacher Betroffenheit hinweisen und dies artikulieren."

Für die sogenannten Träger öffentlicher Belange gilt die verlängerte Frist bis zum 1. Februar 2002. Die stadtinterne Arbeitsgruppe AG Flughafen hat zwischenzeitlich eine mehr als 60 Seiten umfassende, qualifizierte Stellungnahme erarbeitet, die Mitte Januar 2002 von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll.

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