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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach fordert Aufhebung des Erörterungstermins

12.03.2002 – Offenbach, den 12.03.2002 • Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Offenbach fordert Aufhebung des Erörterungstermins
Offenbach, den 12.03.2002 • Amt für Öffentlichkeitsarbeit


Die Aufhebung des im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Flughafenausbau anberaumten Erörterungstermins fordert der Prozessbevollmächtigte der Stadt Offenbach, Dr. Reiner Geulen.

Seitens des Regierungspräsidiums war kürzlich mitgeteilt worden, dass drei Gebiete im südlichen Flughafenbereich als sogenannte Habitate
(EU-Vogelschutzgebiete) ausgewiesen werden sollen. Diese Ausweisungen hätten, so Geulen, gravierende Auswirkungen auf die gesamten weiteren Planungen im Bereich des Flughafens. Ökologisch relevante Gebiete in der Umgebung eines Flughafens seien grundsätzlich bei der Abwägung im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Die Bezeichnung solcher Regionen als
EU-Vogelschutzgebiet hätten jedoch viel weiter reichende Folgen: Beeinträchtigungen solcher Gebiete - etwa durch Fluglärm - würden grundsätzlich verboten.

Seitens der stadtinternen Arbeitsgruppe zum Flughafenausbau wird weiterhin angemerkt:

In der umfangreichen Darstellung der Vogelpopulation, die in den Raumordnungsunterlagen von Fraport vorgenommen wurde, fehlt jeglicher Hinweis auf die mögliche Ausweisung als EU-Vogelschutzgebiet und die sich daraus ergebende Konsequenz, dass in der Folge die Südvariante nicht mehr zur Verfügung steht. Es findet sich lediglich eine globale Aussage, in der von "Schwierigkeiten" die Rede ist. Ein Variantenvergleich wäre nur noch eingeschränkt möglich.
Aus den Untersuchungen geht unzweifelhaft hervor, dass alle drei beobachteten Räume (Süden, Nordost- und Nordwest-Variante) gleichermaßen schutzwürdige Gebiete tangieren. - Eine Bevorzugung der Nordwest-Variante ist insofern nicht nachvollziehbar. Daraus wiederum ergibt sich, dass die eingereichten Unterlagen unvollständig sind.
Die Untersuchung der Wissenschaftler des Senckenberg-Instituts ist noch nicht abgeschlossen. Erst dann kann eine abschließende Beurteilung erfolgen, bei der die Beeinträchtigungen aller drei zur Auswahl stehenden Gebiete gleichermaßen gewichtet werden müssen.
Nach Planung des Regierungspräsidiums soll der umfangreiche Erörterungstermin am 8. April beginnen und gegebenenfalls mehrere Wochen dauern. Aufgrund der nun zutage tretenden Bedenken und der immanenten Verfahrensmängel hat
Dr. Reiner Geulen nunmehr beantragt, den Erörterungstermin aufzuheben und den Gemeinden zwei Monate Frist zur schriftlichen Stellungnahmen zu gewähren.

Aus Sicht der Stadt Offenbach ist es außerdem unverantwortlich, wenn für einen Zeitraum von mehreren Wochen cirka hundert qualifizierte Vertreter und Beamte der zuständigen Ministerien und Gemeinden in einen Erörterungstermin eingebunden werden, von dem jetzt bereits absehbar ist, dass er wiederholt werden muss.

Weiterhin wird seitens der Stadt Offenbach Kritik an der Vorgehensweise der Fraport AG sowie an der für Raumordnungsplanung und Meldung von
EU-Vogelschutzgebieten zuständigen Hessischen Landeregierung geübt: Mit der Ausweisung des Vogelschutzgebietes, so Stadtsprecher Carlo Wölfel, wolle man offensichtlich die am Verfahren beteiligten Gebietskörperschaften vor vollendete Tatsachen stellen. Dieses Verhalten werfe kein gutes Licht auf die politischen Entscheidungsträger und sei wenig angetan, das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Dessen ungeachtet werde die Stadt Offenbach unbeirrt ihre Rechtspositionen vertreten und mit allen erforderlichen prozessualen Mitteln durchsetzen.

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