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Stadt Offenbach

Kooperation der Arbeitsgemeinschaften Frankfurt und Offenbach zur besseren Vermittlung in Arbeit

15.09.2004

15. September 2004: Die Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main haben bereits Anfang diesen Jahres mit den Vorbereitungen zur Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft nach Paragraf 44 b Sozialgesetzbuch II (SGB II) begonnen. Inzwischen sind die Vorbereitungen in beiden Städten weit vorangeschritten. Auch die gemeinsamen Arbeitsfelder für beide Städte sind in großen Teilen abgesteckt, wie der Offenbacher Oberbürgermeister Gerhard Grandke und der Frankfurter Sozialdezernent Franz Frey jetzt der Öffentlichkeit mitteilen.

Im Mittelpunkt der Anstrengungen beider Städte im Jahr 2005 steht gemeinsam mit den Agenturen für Arbeit die Erschließung möglichst vieler offener Stellen, die mit Beziehern von Arbeitslosengeld 2 nach dem Hartz-4-Gesetz (Sozialgesetzbuch II) besetzt werden können. Dabei will man sich in beiden Städten nicht nur auf die bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Stellen konzentrieren, sondern darüber hinaus aktiv zusätzliche Stellen gewinnen, die auf das Qualifikationsprofil der Langzeitarbeitslosen passen. Eigens dafür qualifizierte „Jobhunter“ sollen freie Arbeitsplätze in den Betrieben ausfindig machen und dafür passgenau Bewerber vorschlagen.

„"Wir wollen alle Chancen des Frankfurt-Offenbacher Arbeitsmarktes nutzen, uns gegenseitig bei der Stellenakquisition unterstützen und Arbeitsuchende im gesamten Einzugsbereich der Region vermitteln“", kommentiert der Frankfurter Sozialdezernent Franz Frey die Initiative.
"„Gerade bei kleinen Betrieben kommt es darauf an, ganz individuell auf deren Bedürfnisse einzugehen und Vermittlungsvorschläge zu machen, die genau passen. Wir haben in Offenbach bei der Kommune eine lange Erfahrung in der Beratung und passgenauen Vermittlung von Sozialhilfebeziehern. Die werden wir in die Kooperation einbringen"“, ergänzte der Offenbacher Oberbürgermeister Gerhard Grandke, der gemeinsam mit Frey die regionale Kooperation beider Städte initiiert hatte.

Beim Aufbau der Arbeitsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II soll, wie die beiden Kommunalpolitiker erläutern, in einem ersten Schritt jeweils eine Arbeitsgemeinschaft für Frankfurt und Offenbach in Form von zwei GmbHs gegründet werden. Sie sollen zunächst sicherzustellen, dass die Bearbeitungen der neuen Leistungen des Sozialgesetzbuches II, pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2005, starten können.

Angesichts der noch in vielen Bereichen sehr unterschiedlichen Strukturen in Frankfurt und Offenbach und dem vorgegebenen engen Zeitrahmen erscheine nicht zweckmäßig, gleich im ersten Schritt eine gemeinsame GmbH für beide Städte zu gründen. Sinnvoller sei, zunächst zwei Arbeitsgemeinschaften für beide Städte zu gründen, die aber in ihrem Aufbau, Konzeption und inhaltlichen Ausgestaltung schon recht weitgehend aneinander angeglichen seien. Dies sei ein erster Zwischenschritt, auf den dann die Gründung einer übergreifenden Einheit folgen könne, so bald die sich die Arbeitsgemeinschaften konsolidiert hätten und die Einstiegsphase in das SGB II bewältigt sei. Insofern sei man dabei, ein "„Stufenprogramm"“ umzusetzen.

Als Felder, in denen schon 2005 eng kooperiert werden soll, benannten Frey und Grandke:
- die Erschließung des regionalen Stellenangebots gezielt für die Bezieher von Arbeitslosengeld II, die Schaffung abgestimmter Strategien von Arbeitgeberkontakten und der gemeinsame Einsatz von qualifizierten "„Job-Huntern"“.

- die Evaluation und das Controlling der Arbeit:
Ein abgestimmtes Evaluations- und Controllingsystem solle zu vergleichbaren Daten führen, um prozessbegleitende Auswertungen in beiden Städten zu ermöglichen.

- die Erschließung von Drittmitteln ( beispielsweise Mittel der Europäischen Union): Auf diesem Gebiet haben beide Städte bisher schon gute Erfahrungen miteinander gemacht. Frey verwies hier auf die von der EU geförderte „regionale Entwicklungspartnerschaft“ „Migration und Arbeit Rhein-Main“ (M.A.R.E.), in der man schon seit gut drei Jahren sehr erfolgreich zusammenarbeite.

- Schließlich sei auch die Weiterbildung von Mitarbeitern der Arbeitsgemeinschaften ein Bereich, bei dem man sehr eng zusammenarbeiten wolle.

"„Wir sind zuversichtlich, dass der eingeschlagene Weg der Städtekooperation erfolgreich sein wird. Wir werden unsere Kräfte bündeln, um für die Menschen eine optimale Förderung zu erreichen. Den Systemwettbewerb mit den Städten und Landkreisen, die sich für die Option der Alleinzuständigkeit im SGB II entschieden haben, gehen wir selbstbewusst an. In unseren beiden Städten haben wir in den letzten Jahren sowohl bei den Arbeitsagenturen als auch bei der kommunalen Beschäftigungsförderung ein gutes Potential von Mitarbeitern und Konzepten aufgebaut, das wir offensiv nutzen werden"“, resümierten der Offenbacher Oberbürgermeister Grandke und Sozialdezernent Frey.

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