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Stadt Offenbach

Bundesamt für Datenschutz erteilt angeblichem Wissensdurst der CDU eine Absage / Birgit Simon: Bedenken gegen kombinierte Auswertung von Bewegungs- und Sozialdaten bestätigt.

09.11.2007

09. November 2007: Die Vorwürfe der CDU gegen den Magistrat der Stadt Offenbach waren heftig. Vorgeworfen wurde in den letzten Wochen insbesondere Bürgermeisterin Birgit Simon – als Fachdezernentin von Sozialamt, Einwohnermeldewesen und MainArbeit – es würden wichtige statistische Auswertungen, von denen sich die CDU Aussagen über die Sozialstruktur der Stadt erhofft, nicht durchgeführt.

Konkret ging es den Offenbacher Christdemokraten darum, bei statistischen Erhebungen darzustellen, wie viele der nach Offenbach zugewanderten Personen Bezieher von Hilfeleistungen sind.

„Diese Kombination von Bewegungs- und Sozialdaten ist nicht nur technisch nicht machbar“ hatte Simon in einer ersten Stellungnahme bereits mitgeteilt, „sondern vor allem aus Gründen des Datenschutzes nicht erlaubt.“ Diese Auffassung wurde nun vom Bundesbeauftragen für Datenschutz bestätigt. In einem dem Magistrat vorliegenden Schreiben der Bundesbehörde vom 07.11.07 wird ausgeführt, dass keine Rechtsgrundlage für eine derartige Kombination unterschiedlicher Datensätze gesehen wird. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass es sich um sensible Daten handelt, „die einem besonderen Datenschutz unterliegen und deren Übermittlung nur innerhalb eines begrenzten gesetzlichen Rahmens erfolgen darf“. Zum konkreten Wissensbedarf der CDU zitiert Simon weiter aus dem Schreiben: Da es sich bei der Erstellung einer solchen Auswertung nicht um eine gesetzliche Aufgabe der Stadt nach dem Sozialgesetzbuch handele, scheide eine entsprechende Nutzung nach den gesetzlichen Vorgaben aus.

Mit gleicher Deutlichkeit hatte sich bereits die Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit zu Wort gemeldet. Bei ihr liegt die Trägerschaft der Daten der MainArbeit über Hilfeempfänger, die aus Sicht der Christdemokraten für eine Auswertung nach ihren Vorstellungen herangezogen werden müssten. Eine derartige Verwendung der operativen Datensätze ist mit dem bestehenden Vertrag zwischen Bundesagentur und Arbeitsgemeinschaften jedoch nicht vereinbar, heißt es in einem Schreiben, das der Magistrat aus Nürnberg erhalten hat.
Auch schließt die Bundesagentur eine Verknüpfung ihrer Daten mit anderen Datenquellen wie denen des Einwohnermeldeamtes kategorisch aus.
Diese müsste aber aus der Logik des CDU-Wunsches erfolgen, denn der Bund erfasst in seinem Datensatz keine Angaben über Zu- und Wegzüge von Hilfeempfängern. „Ein derartiges Vorgehen würde einen Vertragsbruch durch die Stadt Offenbach darstellen und zur Kündigung des Vertrages mit der Bundesagentur führen“, führt Simon aus.

Simon hofft, dass sich nach dieser Klarstellung externer Fachleute übergeordneter Behörden die weiteren Beiträge der CDU zum Thema Sozialstruktur wieder durch mehr Sachverstand und Pragmatismus auszeichnen werden. Ein Aspekt der Debatte bleibt für die Bürgermeisterin im Rückblick auf die Stadtverordnetenversammlung im August aber noch offen: „Herr Kayser hat damals im Parlament gesagt, dass eine entsprechende Datenauswertung in anderen Städten bereits praktiziert wird – er hat seine Behauptung jedoch bis heute noch nicht belegt. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass andere Städte sich ebenso an Recht und Gesetz halten“.

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