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Stadt Offenbach

Raumplanerisches Gutachten stützt Klage gegen den Flughafenausbau

18.09.2008 – 18. September 2008: Im Kampf gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt hat sich Offenbach mit frischer Munition versorgt: Ein aktuelles raumplanerisches Gutachten stützt die Normenkontrollklage der Stadt gegen den Landesentwicklungsplan. Mit dieser Klage will Offenbach dem Flughafenausbau die planungsrechtliche Grundlage entziehen. Gutachter ist Gerhard Steinebach, Professor für Raum- und Umweltplanung an der Universität Kaiserslautern. Er kommt zu dem Schluss, dass der Landesentwicklungsplan für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main (LEP EFFM) in vielerlei Hinsicht mangelhaft ist.

Üblicherweise diene ein Landesentwicklungsplan dazu, langfristige Entwicklungsperspektiven zu prüfen und konkurrierende Interessen abzuwägen. Der LEP EFFM diene hingegen der Durchsetzung eines konkreten Vorhabens, nämlich des Flughafenausbaus. Interessen, die diesen Plänen entgegenstünden seien nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden.

Beispiel: Der Standort der neuen Nordwestbahn werde sehr genau festgeschrieben. Vergleichsweise vage bleibe hingegen die Prüfung der Auswirkungen – unter anderem auf die Stadt Offenbach als eine der größten Nachbar-Kommunen.

Dass Offenbach im Falle des Ausbaus seine Funktion als Oberzentrum in der Region kaum noch wird wahrnehmen können, bestätigt der Lärmmediziner Professor Christian Maschke. Ausgangspunkt seiner Untersuchung war, dass die Fraport AG in Ihren Ausbauplänen stets darauf verweise, dass das Fluglärmgesetz ausreiche, um die drohende Lärmbelastung der Menschen in der Region zu regulieren. Aus Maschkes Sicht ist dies jedoch nicht der Fall. Denn nach dem Ausbau wäre nach seiner Berechnung fast das komplette Stadtgebiet Offenbachs Tagesschutzzone 2. Innerhalb dieser Zone dürften künftig keine schutzbedürftigen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen oder Seniorenheime gebaut werden. Gerade dies seien aber Einrichtungen von oberzentraler Bedeutung, da ihr Einzugsbereich über die Stadtgrenzen hinausreiche.

Im Auftrag der Stadt Offenbach ist Maschke bei seinen Berechnungen von einem aktuellen Ansatz ausgegangen, der zwar fachlich empfohlen, vom Gesetzgeber aber noch nicht beschlossen ist. Und nach diesem neueren Berechnungsansatz wäre ein noch größerer Teil des Stadtgebiets von den Entwicklungsbeschränkungen betroffen als bisher angenommen, nämlich auch die Innenstadt.

Laut Maschke bietet das Fluglärmgesetz im vorliegenden Fall keinen geeigneten Leitfaden zur Minderung der Lärmbelastung, denn in puncto passiver Lärmschutz nehme das Gesetz den Flughafenbetreiber Fraport völlig aus der Verantwortung, indem es die Kosten beispielsweise für Schallschutzfenster den Immobilienbesitzern aufbürde. Dies liege in der Entwicklungsgeschichte des Gesetzes begründet: Weil mancherorts Kommunen immer näher an bestehende Flughäfen heranwüchsen, habe man die Flughafenbetreiber vor Ansprüchen schützen und die Nachbar-Kommunen auf Abstand halten wollen. Im vorliegenden Fall gehe es aber um eine Flughafenerweiterung. Da sei das Fluglärmgesetz völlig ungeeignet, um die drohenden Konflikte zu lösen, so Maschke.

Dass man drohende Konflikte kaum beachtet habe, ist Steinebachs Hauptkritik am LEP EFFM. „Die Bauverbote nach Fluglärmgesetz für nahezu das gesamte Stadtgebiet von Offenbach wurden keiner Bewertung und keiner Abwägung zugeführt“, so der Raumplaner. Lärmsensible Einrichtungen dürften künftig nur noch mit Ausnahmegenehmigung gebaut werden. Um Offenbach als Oberzentrum weiter zu entwickeln, müsste also die Ausnahme zur Regel werden. Dass Fraport genau diese Vorgehensweise als Lösung vorschlägt, ist aus Maschkes Sicht besonders zynisch.

Steinebach bemängelt auch, dass bei der Erstellung des LEP EFFM methodisch fehlerhaft gearbeitet worden sei. Und zu dem LEP 2000, der nach wie vor gilt, bestünden Widersprüche. Daneben kritisiert Steinebach, dass die drei zur Disposition stehenden Varianten Nordwest, Nordost und Süd nicht gleichwertig geprüft wurden. Man lege sich auf die Nordwest-Variante fest – vor allem deshalb, weil der Flächenbedarf geringer sei. Dabei werde außer Acht gelassen, dass die Nordwest-Variante die einzige war, für die der Flächenbedarf je optimiert wurde. In der vorliegenden Fassung seien die Varianten also gar nicht vergleichbar. Folglich sei auch nicht nachvollziehbar, wieso einer Nordwestbahn der Vorzug gegeben werde.

In der Abwägung der Argumente für den Flughafenausbau werde stets auf den Zugewinn an Arbeitsplätzen verwiesen. Aus Sicht des Gutachters hätte die Prognose aber auch den drohenden Wegfall von Arbeitsplätzen an anderer Stelle berücksichtigen müssen – beispielsweise durch eine Umsiedlung des Chemiewerks Ticona oder durch den Wegzug anderer Unternehmen, die wegen der Lärmbelastung den Standort verließen.

„Der LEP EFFN will die Landebahn durchpauken“, lautet die Schlussfolgerung von Offenbachs Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß. In Offenbach hofft man, dass dieser Eifer und alle Versäumnisse der Landesregierung und damit dem Vorhaben zum Verhängnis werden. „Ein Nebeneinander eines Oberzentrums Offenbach und eines erweiterten Flughafens ist schwer vorstellbar“, sagen die Gutachter. Doch anders als Ticona kann man die Stadt Offenbach nicht einfach umsiedeln. Für Stadtrat Weiß gibt es nur eine logische Konsequenz: Ein Nein zum Flughafenausbau.

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