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Stadt Offenbach

Neue Aufgaben für Mitarbeiter der Bundesmonopolverwaltung in Offenbach

04.04.2013

„Ende 2017 ist Schluss“ titelte im Dezember 2012 der in Bonn erscheinende „Behördenspiegel“. Das Blatt, das in einer Auflage von 104.000 Exemplaren erscheint, meldet in seinem Artikel das Aus für die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB). Mit der Schließung der Behörde erfüllt die Bundesregierung die Vorgaben einer EU-Verordnung. 60 der 120 Beschäftigten sind derzeit in der Hauptverwaltung in Offenbach tätig. Das Gebäude am Friedrichsring 35 teilt sich die BfB jedoch schon seit dem Jahr 2008 mit etwa 120 Kollegen der Zentralen Beschaffungsstelle für die Bundesfinanzverwaltung.
Circa 30 bis 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BfB werden auch künftig hier arbeiten können, so der Behördenspiegel. Sie übernähmen neue Aufgaben entweder bei der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer oder bei der Zentralen Beschaffungsstelle, die zum Zuständigkeitsbereich der Bundesfinanzdirektion Südwest mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße gehört. Das verbleibende Personal wird die bis zum Jahr 2017 anfallenden Restaufgaben der BfB erledigen. Auch sie werden, anschließend weiter im Öffentlichen Dienst beschäftigt.

Oberbürgermeister Horst Schneider sprach von einer guten Entscheidung für Offenbach. „Mir ist jeder Arbeitsplatz wichtig. Ich freue mich für die Beschäftigten, die weiterhin hier wohnen und arbeiten können“. Sein Wirtschaftsförderer Jürgen Amberger hatte sich bereits früh mit den zuständigen Entscheidern beim Bund in Verbindung gesetzt, um möglichst viele Arbeitsplätze in Offenbach zu erhalten. Neben der Zentrale in Offenbach hatte die Bundesmonopolverwaltung noch sieben Außenstellen in Deutschland. Die Bundesmonopolverwaltung hat die Aufgabe, den von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben produzierten Rohalkohol aufzukaufen, zu reinigen und anschließend zu vermarkten. Der zu vermarktende Alkohol kann jedoch im freien Wettbewerb nur zum Marktpreis, d.h. unter dem Ankaufspreis veräußert werden. Die BfB benötigt daher neben ihren Erträgen einen jährlichen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt.

Das Brennereimonopol gibt es seit 1918, angeordnet noch von Kaiser Wilhelm II. Es wird abgeschafft, weil nach EU-Recht Mitgliedsstaaten keine staatlichen Beihilfen gewähren dürfen, die an die Produktion von Waren und Gütern geknüpft sind. Künftig müssen sich die Brennereien am Markt selbst behaupten.

Für Oberbürgermeister Schneider ist es auch wichtig, dass das lichte Fünfziger-Jahre-Haus der Bundesmonopolverwaltung im Friedrichsring 35, im Süden Offenbachs, weiter wie bisher genutzt wird. Zu der Eröffnung des 2,2 Millionen Mark teuren Hauses am 5. April 1954 lobte die Neue Presse es als eines der „schönsten und modernsten Verwaltungsgebäude Deutschlands“. Den Bau in Form eines U entwarf der damalige Stadtbaurat Adolf Bayer im Stil der „demokratischen Architektur“. „Nichts sollte mehr protzen und beeindrucken wie die gewaltigen Bauten im kruden Historismus des Dritten Reiches. Leichtigkeit und Helligkeit aus Stahl und Glas sowie die auf die Funktion reduzierte Form war die Antwort darauf. Für die bis zum Dach reichende Glasfront in der Halle beauftragte Bayer den renommierten Grafiker Hans Leistikow, der auch die Glasfenster des Frankfurter Domes entworfen hatte“, so nachzulesen in der Denkmaltopographie auf den Internetseiten der Stadt Offenbach www.offenbach.de .




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