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Stadt Offenbach

Seit drei Jahren ermöglicht das Sozialamt Kindern die kulturelle und soziale Teilhabe

31.07.2014

Seit mittlerweile drei Jahren können Familien in Offenbach finanzielle Beihilfen zu den Ausgaben für ihre Kinder im Bereich der Bildung und Teilhabe beantragen. Anspruchsberechtigt sind nicht nur Familien, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter (nach dem Sozialgesetzbuch/Zweites Buch) oder vom Sozialamt (nach dem Sozialgesetzbuch/Zwölftes Buch) erhalten. Auch Familien, die nur Wohngeld und Kinderzuschlagsleistungen erhalten, können die vielfältigen Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragen.

Entsprechende Anträge können in der zentralen Beratungs- und Servicestelle des Sozialamtes, der ZeBuSS, gestellt werden; die Anlaufstelle ist montags, dienstags, donnerstags von 8 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet und befindet sich im ersten Obergeschoss des Stadthauses (Berliner Straße 60, Südeingang). Individuelle Fragen werden dort beantwortet.

Der für das Sozialamt zuständige Dezernent Dr. Felix Schwenke weist darauf hin, dass unter anderem Beihilfen zu Ausflügen und Klassenfahrten, zum Schulbedarf und zu Schülerbeförderungskosten beantragt werden können. Übernommen werden ebenfalls Kosten für Mittagessen in der Kindertageseinrichtung oder Schule. Bezuschusst werden darüber hinaus Kosten für eine Lernförderung oder Vereinsbeiträge sowie sonstige kulturelle oder soziale Aktivitäten.

„Zwar werden diese Anträge durch unser Personal bearbeitet, positiv für die Stadt ist allerdings, dass die erbrachten Bildungs- und Teilhabeleistungen zu 100 Prozent vom Bund refinanziert werden und daher keine Belastung für den städtischen Haushalt darstellen“, betont Schwenke. Weitere umfangreiche Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket sind im Internet abrufbar, zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bmas.de .


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