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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach erhöht die Hundesteuer

10.03.2015 – 10. März 2015: Der Magistrat der Stadt Offenbach hat in seiner jüngsten Sitzung die Erhöhung der Hundesteuer zum 1. Juli 2015 beschlossen. Die Anhebung orientiert sich an den Steuersätzen der Stadt Frankfurt und ist moderat gehalten. Auch folgt sie den Vorgaben aus der Schutzschirmvereinbarung, möglichst alle Einnahmepotenziale auszuschöpfen. Es handelt sich um die erste Erhöhung seit dem Jahr 1992.

Derzeit werden rund 280.000 Euro für etwa 3000 Hunde in Offenbach über die Steuer eingenommen. Die Kämmerei rechnet durch die Erhöhung mit Mehreinnahmen von etwa 80.000 Euro jährlich.

Die neue Satzung über die Hundesteuer sieht vor, dass für den ersten Hund jährlich 90 Euro (bisher 75 Euro) zu zahlen sind, für jeden weiteren 180 Euro (bisher 90 Euro für den zweiten und 105 Euro für jeden weiteren Hund). Erstmals werden auch gefährliche Hunde, sogenannte Kampfhunde, mit einem eigenen Steuersatz in Höhe von 300 Euro belegt. Dazu zählen gemäß § 2 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) folgende Rassen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. In Offenbach sind zum Stand 31. Dezember 2014 160 solcher gefährlichen Hunde registriert.

Kämmerer Dr. Felix Schwenke, zugleich auch Ordnungsdezernent, weist darauf hin, dass an den halbjährlichen Hundekontrolltagen des Ordnungsamtes festgehalten wird. Der zusätzliche Aufwand durch den Vollzug der Steuer könne, so Schwenke, mit dem vorhandenen Personal geleistet werden.

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