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Stadt Offenbach

Nächtliches Lkw-Fahrverbot auf der Mainstraße / Bislang keine Verstöße

20.04.2015 – 20. April 2015: Seit Februar gilt auf der viel befahrenen Mainstraße ein nächtliches Fahrverbot für Lastkraftwagen, die schwerer als 3,5 Tonnen sind. Für Bürgermeister und Umweltdezernent Peter Schneider ist das Fahrverbot zwischen 20 und 6 Uhr eine weitere Maßnahme des Offenbacher Luftreinhalteplans (LRP), die erfolgreich umgesetzt wurde. Regelmäßige Kontrollen der Stadtpolizei stellten bislang keine Verstöße fest. Weitere LRP-Vorhaben sollen umgesetzt werden.

Wie erwartet ohne Probleme ist die Einführung des nächtlichen Durchfahrtverbots auf der Mainstraße verlaufen. Dort darf seit Februar nachts zwischen 20 und 6 Uhr kein größerer Lastkraftwagen mehr fahren. Einbezogen in die Fahrverbotsregelung sind auch die zur Mainstraße führenden Straßen wie die Speyerstraße, die Schloßstraße und die Arthur-Zitscher-Straße. Ausgenommen sind dagegen Lieferfahrzeuge des Ziel- und Quellverkehrs einschließlich des Lieferverkehrs für die aktuelle Großbaustelle an der Friedhofstraße.

Die Offenbacher Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig und hat bis jetzt keine Verstöße gegen das Verbot festgestellt – hier zeigt die von der Straßenverkehrsbehörde angeordnete Beschilderung offensichtlich Wirkung. Diese informiert Lkw-Fahrer frühzeitig über das Fahrverbot und verweist auf das übrige Hauptstraßennetz.

Luftreinhalteplan umfasst zahlreiche Maßnahmen

Das nächtliche Fahrverbot ist Teil des umfangreichen Offenbacher Luftreinhalteplans. Die Stadt begann mit den Planungen konkreter Maßnahmen, als 2008 Messwerte den Nachweis erbracht hatten, dass die Stickstoffdioxidwerte in der Offenbacher Luft den Grenzwert überschritten. Rechtsgrundlage für den Luftreinhalteplan ist die „Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen“ (39. BImSchV). Diese sieht vor, dass bei einer Überschreitung der Grenzwerte ein Luftreinhalteplan mit Maßnahmen aufgestellt werden muss, die geeignet sind, den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten.

Der Luftreinhalteplan zeigt die Entwicklung der Luftschadstoffkonzentrationen und deren Verursacher auf, darüber hinaus legt er fest, wie diese Schadstoffe reduziert werden können und wie sich die einzelnen Maßnahmen perspektivisch auf die lufthygienische Situation auswirken können. Dabei müssen die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs ebenso in den verkehrsplanerischen und städtebaulichen Alltag integriert werden wie Aktionen, die auf eine Sanierung veralteter Heizanlagen oder nicht energieeffizienter Gebäude zielen. Viele dieser Maßnahmen dienen nicht nur der Luftreinhaltung, sondern auch als Schutz vor weiterem unzumutbaren Lärm.

Integriertes Klimaschutzkonzept berücksichtigt

Die im Luftreinhalteplan enthaltenen Schritte korrespondieren darüber hinaus mit dem von der Stadt Offenbach im Jahr 2010 beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept. Viele Maßnahmen wurden demzufolge schon vor Inkrafttreten des LRP umgesetzt. Zu nennen sind die kostenlose Energieberatung für Privateigentümer und Unternehmen, die Förderung erneuerbarer Energien durch das Solarkataster oder der Bezug von Ökostrom für städtische Liegenschaften, das Jobticket für städtische Mitarbeiter, die Kampagne Klima.Schutz.Aktion, die Förderung der Elektromobilität, die energetische Bestandssanierung von öffentlichen Gebäuden und die Aktionen der Energiesparinitiative in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk und anderen Partnern.

Damit nicht genug: Durch die Anschaffung eines neuen Verkehrsrechners im Jahr 2011 wurde die gesamtstädtische Verkehrssteuerung optimiert, ein Jahr später das Parkleitsystem installiert und bis Ende 2013 wurden die Emissionen der meisten OVB-Busse auf EEV-Standard gesenkt. Mit Blick auf den innerstädtischen Verkehr wurde für Schulen und Kitas in diesem Jahr der Schülerradroutenplaner und bereits seit 2007 das Radverkehrskonzept mit rund 26 Einzelmaßnahmen (Öffnung von Einbahnstraßen, Bau neuer Radwege) umgesetzt.

Sanierung der Mainstraße geplant

Weitere geplante Schritte zur Verbesserung der Luftqualität: die Erneuerung der Fahrbahn auf der Mainstraße sowie die Optimierung der Verkehrssteuerung, etwa in den Straßen des südlichen Rings, in der Waldstraße und in der Unteren Grenzstraße. Beide Vorhaben sollen bewirken, dass sich der Verkehr verflüssigt und es zu weniger Stop-and-Go kommt. Dadurch können auch die Schadstoffbelastungen weiter reduziert werden. In diesem Zusammenhang erneuern außerdem die OVB – Offenbacher Verkehrsbetriebe ihre Busflotte. Ebenfalls unter ökologischen Gesichtspunkten sollen nun Schritt für Schritt der öffentliche Straßenraum umgestaltet und neue Siedlungsräume verkehrsarm entwickelt werden.

Bürgermeister fordert Einhaltung des Konnexitätsprinzips

In diesem Zusammenhang fordert Bürgermeister Schneider vom Land Hessen, dass die Einnahmen aus Bußgeldern, die wegen Verstoßes gegen die Umweltzone verhängt werden (80 Euro bei fehlender grüner Plakette) entsprechend des Konnexitätsprinzips künftig zu 100 Prozent bei der Stadt verbleiben: „Bislang erhalten wir nur 40 Prozent von der übergeordneten Bußgeldstelle zurückerstattet, obwohl wir als Stadt die kompletten Kosten für Personalaufwand und Mehrarbeit tragen müssen.“

Wer sich intensiver mit dem Luftreinhalteplan befassen möchte, findet auf den Internetseiten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie beziehungsweise des Hessischen Umweltministeriums, aber auch auf den Internetseiten der Stadt weitere Informationen: www.offenbach.de/leben-in-of/umwelt-klimaschutz/Luft___Laerm/Luftreinhaltung/luftreinhaltung.php

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