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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach verabschiedet Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau/ Ankauf von Belegungsrechten als Instrument zur Steuerung des Wohnungsmarktes

03.03.2016

Offenbach am Main, 03.03.2016 – Wohnen in der Rhein-Main-Region ist teurer geworden und obwohl das Mietniveau in Offenbach noch als einigermaßen stabil gilt, wird es insbesondere für Menschen mit geringen Einkommen zunehmend schwieriger eine bezahlbare Wohnung zu finden. „Die Entwicklung war absehbar, daher hat die Stadt Offenbach 2011 schon Wohnungspolitische Leitlinien auf den Weg gebracht, die ein klares Bekenntnis zum öffentlich geförderten Wohnungsbau beinhalten“, erklärt Oberbürgermeister und Stadtplanungsdezernent Horst Schneider.

Ab 2011 sollte eine Quote von 7 Prozent gehalten werden, damit war ein Neubau von 30 Wohneinheiten pro Jahr vorgesehen, berichtet Elke von Busekist, Fachreferentin im Bereich Stadtentwicklung und Städtebau beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement: „Um eine räumliche Konzentration zu vermeiden, wurde eine Obergrenze von 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau im Block beziehungsweise im Quartier vereinbart.“ Da dieses Ziel auf freiwilliger Basis jedoch nicht ausreichend umgesetzt werden konnten, wurde 2014 eine Quote von 30 Prozent geförderten Wohnungsbaus als Pflicht für Neubauvorhaben ab einer Größenordnung von 50 Wohneinheiten eingeführt.

Mit der jetzt beschlossenen Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten hat die Stadt Offenbach nun ein weiteres Instrument, den Bestand an geförderten Mietwohnungen nicht nur zu stabilisieren, sondern deren Verteilung im Stadtgebiet auch zu steuern: Dies kann auch über Neubauten in Zusammenarbeit mit größeren Wohnungsbaugesellschaften gelingen, wie beispielsweise bei den 30 geförderten Wohneinheiten, die die GWH mit hundertprozentiger Förderung auf dem Grundstück Lichtenplattenweg, Ecke Rhönstraße errichtet. Von diesen werden zehn gefördert belegt und die anderen 20 Wohneinheiten im Stadtgebiet im Wohnungsbestand der GWH verteilt. Einzige Schwierigkeit bestehe dann darin, dass die verfügbaren Wohnungen frei sein müssen, damit jemand mit einem Wohnberechtigungsschein einziehen kann: „Wir wollen eine Durchmischung von geförderten und freien Wohnungen.“ Ungefähr drei Euro beträgt die Differenz des Mietpreises pro Quadratmeter, eine geförderte Wohnung kostet aktuell 6,90 Euro pro Quadratmeter.

Der Ankauf von Belegungsrechten soll immer dann genutzt werden, wenn die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe fristgerecht eingesetzt werden müssen. Diese Einnahmen sind Landesmittel und müssen sonst zurückgegeben werden. „Das können zwischen 50.000 und 100.000 Euro pro Jahr sein“, erklärt Schneider. „Unser Ziel wäre es, diese anzusparen, und sie dann gezielt für den geförderten Wohnungsneubau einzusetzen.“ Falls zum jeweiligen Stichtag keine Neubauprojekte angestoßen werden können, habe man jetzt mit dem Ankauf von Belegungsrechten in Bestandswohnungen eine gute Möglichkeit, diese Einnahmen fristgerecht zu verwenden.

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