Externe Logos und Partner-Logos
Organisationseinheiten der Stadt Offenbach am Main, die über ein eigenes Signet oder Logo verfügen, können neben dem Logo angeordnet werden. Dabei sind die Definitionen zu Abstand und Anordnung zum OF-Logo zu beachten. Diese Darstellung illustriert die Regeln. Der Abstand zum Logo nach rechts ist immer die Breite des O im Logo unten bei "OF".
Text und Logografiken sind maximal so hoch, wie die Texte im Logo selbst. Die Schriftgröße ist entsprechend zu wählen, damit der Text barrierefrei lesbar ist.
Städtische Projekte mit Partnern oder Sponsoren
Für diese Projekten ist die Stadt Offenbach Absender und das Corporate Design ist anzuwenden. Die Absenderkennung erfolgt über das Logo, Gestaltungselement und die Amtsbezeichnung. Bei mehrseitigen Produkten sollen Logos von Sponsoren, Aktionen oder Kooperationspartnern nicht auf der ersten Seite stehen. Müssen ergänzende Logos auf einer Seite mit dem OF-Logo angebracht werden, muss als Abstand der Markenfreiraum eingehalten werden. Externe Logos dürfen nicht auf der schrägen Farbfläche stehen.
Durch Position, Größe und ggfls. Hinweis ist zu kennzeichnen, dass die anderen Wort-Bildmarken Partner, Sponsoren, Unterstützer sind. Bei der Anordnung ist auch auf den jeweiligen Markenfreiraum der Partnerlogos zu achten.
Definition Markenfreiraum des Logos bei Einsatz auf Produkten anderer Absender
Das Logo besteht aus der Cyan-Füllung im Inneren, den Textzeilen in weiß und dem weißen Rahmen außen herum. Berechnet wird der Markenfreiraum mit den Abmessungen der Innenfläche des Logos.
Der Abstand zu anderen Inhalten nach
- oben beträgt eine halbe Höhe des Logos
- rechts beträgt eine Breite des Logos
- unten beträgt eine halbe Höhe des Logos
- links beträgt eine halbe Höhe des Logos.
Juli 2026