Logo der Stadt Offenbach am Main
Das Logo der Stadt Offenbach am Main ist als kommunales Logo geschützt.
Es besteht aus einem hochformatigen Rechteck mit abgerundeten Ecken, weißem dünnen Rahmen gefüllt mit Cyan. Es ist eine Wort-Bildmarke und enthält oben den Schriftzug Offenbach am Main und unten den Schriftzug OF.
Das Logo wird nach festen Regeln bezogen auf die Größe im Verhältnis zum Produkt und auf die Position im Verhältnis zum Produkt eingesetzt.
Farbe im Logo
| Farbe | Cyan | Weiß |
| CMYK | 100 0 0 0 | 0 0 0 0 |
| RGB | 0 174 239 | 255 255 255 |
| HSL | 196° 100% 47% | 0° 0% 100% |
Schriftart im Logo
OF Soul Medium | OF Soul Black
Anordnung von Logo und Absenderkennung
Geschichte des Logos Stadtverwaltung Offenbach
Anwendung auf farbigen Hintergründen
Das geschützte Logo ist immer in Cyan mit einem weißen Rahmen zu verwenden. Nur auf rein weißen Oberflächen ist das Logo ohne weißen Rahmen abgebildet. Bei der Verwendung innerhalb einer kombinierten Wort-Bild-Marke ist immer das Logo mit weißem Rahmen zu verwenden und der Hintergrund entsprechend anzupassen.
Die Position des Logos / der Amtsbezeichnung ist bei der Gestaltung mit schrägen Farbflächen immer links. Ist die Stadt Offenbach der Absender, aber externe Logos müssen ergänzend aufgeführt werden (z.B. Plakat), ist das Offenbacher Logo durch Größe und Platzierung hervorzuheben, um den Absender eindeutig zu kennzeichnen.
Sonderfall Stadtwerke
Bei der Integration des OF-Logo in das Corporate Design der Stadtwerke wird das Logo auf seine weißen Anteile reduziert eingesetzt. Es ist kombiniert mit dem Schriftzug „Ein Unternehmen der Stadt“.
Sonderfall Schwarz/Weiß Druck
Das Logo ist immer in Cyan in Produkte einzubinden. Bei schwarz-weiß gedruckten Massensendungen erscheint es damit in einem Grauton.
Sonderfall Hervorhebung
Eine Hervorhebung durch einfache Schattierung ist nicht vorgesehen. In Abstimmung mit dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit ist eine Anwendung mit 3D-Effekt möglich.
Anordnung des Logos
Das Logo steht immer links unten.
In allen Anwendungsfällen, in denen das Logo an die Stelle einer Unterschrift tritt (Beschilderung öffentlicher Raum z.B.) – wird das Logo unten rechts angeordnet.
Die Größe des Logos richtet sich nach der Größe des Layouts. In der Regel ist Breite von 10 Prozent der Seitenbreite anzunehmen. Die Mindestgröße liegt bei einer Höhe von 15 mm.
Der Abstand des Logos zu den Rändern hängt von der Größe des Layouts und der Verwendung weiterer Gestaltungselemente ab. Die folgende Tabelle nennt die Mindestgrößen.
Varianten des Logos
Für besondere Anwendungsfälle können beim Amt für Öffentlichkeitsarbeit besondere Variationen des Logos angefragt werden.
Mai 2025