12 Wahlvorschläge für die Stadtverordnetenwahl und 9 Wahlvorschläge für die Ausländerbeiratswahl 2026 in Offenbach am Main zugelassen
21.01.2026
Der Wahlausschuss der Stadt Offenbach am Main hat am Freitagvormittag in öffentlicher Sitzung, unter dem Vorsitz des Wahlleiters Markus Eck, über die Zulassung von 13 eingereichten Wahlvorschlägen für die Stadtverordnetenwahl sowie elf eingereichten Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl entschieden. Die formalen Unterlagen, einschließlich der gegebenenfalls für Offenbach mindestens notwendigen 142 Unterstützungsunterschriften für die Stadtverordnetenwahl und 50 Unterstützungsunterschriften für die Ausländerbeiratswahl, mussten bis zum Stichtag am Montag, 5. Januar 2026, 18 Uhr, eingereicht werden.
Mit einstimmiger Entscheidung hat der Wahlausschuss zwölf Wahlvorschläge mit 412 Bewerberinnen und Bewerbern (-12 gegenüber 2021) offiziell zur Stadtverordnetenwahl am 15. März 2026 in folgender Reihenfolge zugelassen:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU; 50 Bewerberinnen und Bewerber
2. Alternative für Deutschland – AfD; 7 Bewerberinnen und Bewerber
3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD; 50 Bewerberinnen und Bewerber
4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE; 55 Bewerberinnen und Bewerber
5. Freie Demokratischen Partei – FDP; 60 Bewerberinnen und Bewerber
6. Die Linke – Die Linke; 31 Bewerberinnen und Bewerber
7. FREIE WÄHLER – FREIE WÄHLER; 33 Bewerberinnen und Bewerber
8. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit – BIG; 34 Bewerberinnen und Bewerber
9. Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit – BSW; 29 Bewerberinnen und Bewerber
10. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei; 24 Bewerberinnen und Bewerber
11. Volt Deutschland Volt – 14 Bewerberinnen und Bewerber
12. Offenbach für alle e.V. – Ofa.e.V.; 25 Bewerberinnen und Bewerber
Für die Ausländerbeiratswahl, ebenfalls am 15. März 2026, wurden nach einstimmiger Entscheidung insgesamt neun Wahlvorschläge (+1 gegenüber 2021) mit 91 Bewerberinnen und Bewerbern (+ 12 gegenüber 2021) in folgender Reihenfolge zugelassen:
1. OFFENBACH TÜRK BIRLIGI - TÜRKISCHE UNION OFFENBACH – TUO; 6 Bewerberinnen und Bewerber
2. Progressive Ausländer Union – PAU; 10 Bewerberinnen und Bewerber
3. Miteinander Offenbach – MEO; 15 Bewerberinnen und Bewerber
4. MULTIKULTURELLE LISTE – ML; 12 Bewerberinnen und Bewerber
5. Offenbach für alle e.V. – Ofa e.V.; 10 Bewerberinnen und Bewerber
6. Piratenpartei Deutschland – PIRATEN; 10 Bewerberinnen und Bewerber
7. SERBISCHE LISTE – SL; 9 Bewerberinnen und Bewerber
8. GRIECHISCHE GEMEINSCHAFT OFFENBACH – GGO; 10 Bewerberinnen und Bewerber
9. Türkische Gemeinschaft – TG; 9 Bewerberinnen und Bewerber
Für die Stadtverordnetenwahl musste der Wahlvorschlag der Piratenpartei Deutschland zurückgewiesen werden. Für die Ausländerbeiratswahl musste der Wahlvorschlag von Navenda Cand a Kurd sowie die Ost-Europäische Liste zurückgewiesen werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung der Wahlvorschläge waren nicht erfüllt.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wird bei der Sitzverteilung anstelle des bisherigen mathematischen Verfahrens nach „Hare/Niemeyer“ nun das sogenannte „d’Hondtsche Höchstzahlverfahren“ angewendet.
Dieses Verfahren ermittelt die Sitzverteilung auf eine vergleichsweise einfache Weise anhand der Stimmenzahlen. Dabei werden die Stimmen für jeden Wahlvorschlag nacheinander durch 1, 2, 3 usw. dividiert, um Höchstzahlen zu erhalten. Für die Anzahl der Sitze werden so viele Höchstzahlen bestimmt, wie Sitze zu vergeben sind. Anschließend werden die Höchstzahlen jeder Partei oder Liste geprüft, und die Sitze entsprechend verteilt.
In Hessen gibt es bei Kommunalwahlen keine gesetzliche Sperrklausel (zum Beispiel eine Fünf-Prozent-Hürde).