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Stadt Offenbach

Stadt setzt Übergangsregelung für Kita-Finanzierung fort und gleicht Kostensteigerungen aus

30.01.2026

Der Magistrat der Stadt Offenbach hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die im Jahr 2025 eingeführten Übergangsregelungen zur Berechnung der Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten auch 2026 fortzuführen. Das bedeutet konkret, dass Träger nicht ausgegebene Personalkosten auch im Jahr 2026 für Sachausgaben einsetzen können. Ziel des verlängerten Übergangszeitraums ist es, eine belastbare Grundlage für ein neues, bedarfsgerechtes Berechnungsmodell zu erarbeiten. Auf Basis der Daten des Jahres 2025 sollen die finanziellen Bedarfe der Träger umfassend analysiert und bewertet werden. Gleichzeitig wird das Jugendamt beauftragt, auf dieser Basis eine neue Satzung zu erarbeiten, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.

Die neue Regelung gleicht Tarifsteigerungen beim pädagogischen Personal automatisch aus. Auch Kostensteigerungen für Immobilien werden angepasst. Alle anderen Kosten werden unter einer Restkostenpauschale zusammengefasst. Da auch dafür die Kosten gestiegen sind, wird diese Position für das Jahr 2026 um zwei Prozent erhöht. Diese Anpassung gilt sowohl für freie Träger als auch für den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) und berücksichtigt die gestiegene Inflation. 

Bürgermeisterin Sabine Groß unterstreicht die Bedeutung dieser Schritte: „Die auskömmliche Finanzierung unserer Kindertagesstätten ist wichtig für die Qualität der Betreuung und die Entwicklung unserer Kinder. Sie sichert auch die wichtige Arbeit unserer Träger und ihrer engagierten Fachkräfte. Gleichwohl hat die Stadt Offenbach nur geringe finanzielle Spielräume und eine sehr heterogene Struktur der Trägerlandschaft. Daher legen wir größten Wert auf eine genaue Ermittlung der Kostenstruktur, um Transparenz zu schaffen und allen Einrichtungen eine verlässliche und bedarfsgerechte finanzielle Basis für ihre wertvolle Arbeit zu bieten.“

Das neue Berechnungsmodell wurde in den Jahren 2023 und 2024 in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Offenbacher Kindertageseinrichtungen erarbeitet. Die fortgesetzte Anwendung der Übergangsregelungen ermöglicht eine detaillierte Datenauswertung, die direkt in die Ausarbeitung der neuen Satzung einfließen wird. 

 

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