Offenbach führt zum 1. April Tourismusabgabe ein
29.01.2026
Wie im November 2025 angekündigt, führt die Stadt Offenbach am Main im April eine Tourismusabgabe ein. Die notwendige Satzung wurde vom Magistrat in seiner gestrigen Sitzung eingebracht und ist von der Stadtverordnetenversammlung im Februar zu beschließen. Offenbach folgt mit dieser Entscheidung zahlreichen anderen Großstädten in Hessen, die bereits eine Abgabe auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben eingeführt haben. So wird für Ortsfremde, die in Offenbacher Hotels nächtigen, ab 1. April 2026 ein Tourismusbeitrag von 2 Euro pro Person und Übernachtung erhoben.
Stadtkämmerer Martin Wilhelm erläutert: „Wir waren von Anfang an in engem und konstruktivem Austausch mit der IHK Offenbach und dem DEHOGA in Hessen, um unser Vorgehen zu erklären und für die Hotels eine möglichst bürokratiearme Umsetzung abzustimmen. Anders als bei der Übernachtungssteuer sind die Einnahmen durch die Tourismusabgabe zweckgebunden und werden ausschließlich für Kultur, Freizeit, Grünflächen und touristische Infrastruktur unserer Stadt genutzt.“
Es wird mit jährlichen Einnahmen von rund 1,3 Millionen Euro gerechnet, die angesichts der defizitären Haushaltsplanung von erheblicher Bedeutung sind. Die zusätzlichen, bisher nicht etatisierten Einnahmen tragen dazu bei, steigende kommunale Aufwendungen zu kompensieren und den Haushalt zu entlasten.
Die Tourismusbeitragssatzung wird nach dem Beschluss der Stadtverordneten öffentlich bekanntgemacht. Sie sieht vor, dass ab dem 1. April 2026 alle Beherbergungsbetriebe die Tourismusabgabe von ihren Gästen einziehen, auf der Rechnung gesondert ausweisen und an die Stadt abführen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Pensionen und Campingplätze, aber auch Privatpersonen, die Wohnraum entgeltlich (beispielsweise auf entsprechenden Internetplattformen) vermieten.
Der Tourismusbeitrag wird ab dem Tag der Anreise erhoben und am Tag der Abreise fällig. Nicht abgabepflichtig sind Besucherinnen und Besucher, die privat unterkommen, stationär in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus aufgenommen werden oder eine solche Person begleiten. Auch Schülerinnen und Schüler, die auf Klassenfahrt sind, müssen keine Tourismusabgabe bezahlen. Ebenso ausgenommen sind untergebrachte Menschen in Notsituationen.
Beitragspflichtig sind nicht Offenbacherinnen und Offenbacher, sondern Menschen, die auf Freizeit- oder Geschäftsreise in Offenbacher Hotels übernachten und dadurch die touristische Infrastruktur in der Stadt nutzen. „Wir nutzen die Tourismusabgabe, um die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern, ohne dass es für die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger teurer wird“, erläutert Wilhelm weiter.
Damit die Stadt eine Tourismusabgabe einführen darf, muss sie zuvor vom Land Hessen offiziell als Tourismusort anerkannt werden. Der entsprechende Antrag der Stadt wurde im Oktober beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht. Dieses hat nun mitgeteilt, dass über den Antrag positiv entschieden wurde. Eine offizielle Übergabe der Urkunde erfolgt noch.
Hintergrund:
Angesichts der finanziellen Situation der Kommunen erheben immer mehr Städte und Gemeinden eine „Übernachtungssteuer“ oder einen Tourismusbeitrag. Während eine „Übernachtungssteuer“ im Rahmen des kommunalen Satzungsrechts eigenständig erhoben werden kann und wie andere Steuern nicht zweckgebunden ist, müssen hessische Kommunen für die Einführung einer Tourismusabgabe oder Kurtaxe zunächst entsprechend als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort vom Land anerkannt sein. Die Einnahmen aus dieser Abgabe müssen in die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Kur-, Erholungs- und sonstigen Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für diesen Zweck durchgeführte Veranstaltungen verwendet werden.
Um als Tourismusort prädikatisiert zu werden, muss eine Kommune die entsprechende touristische Infrastruktur nachweisen, die wie im Fall Offenbach überregional bedeutsame Einrichtungen wie Museen (Deutsches Ledermuseum – DLM, Klingspor Museum, Haus der Stadtgeschichte, Scape, Wetterpark Offenbach, Digital Retro Park), Veranstaltungshäuser (Capitol und Stadthalle) sowie geeignete Angebote zur Naherholung (Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, vielfältiges gastronomisches Angebot) umfassen. Als weiteres hartes Kriterium gilt, dass die Gästeübernachtungen in der Regel das Zweifache der Einwohnerzahl übersteigen müssen. Mit seinen – nach Zensus-Angaben – rund 130.000 Einwohnerinnen und Einwohnern übertrifft Offenbach diese Vorgabe seit Jahren deutlich: Allein 2024 verzeichnete das Statistische Landesamt insgesamt rund 324.000 Ankünfte von Gästen und 625.000 Übernachtungen in Offenbacher Beherbergungsbetrieben.
Frankfurt am Main erhebt seit 2018 einen Tourismusbeitrag von derzeit zwei Euro pro Person und Übernachtung. Dieselbe Summe ist seit April 2024 für Übernachtungen in Fulda fällig. Wiesbaden verlangt seit 2024 eine Kurtaxe von fünf Euro pro Person und Aufenthaltstag. In Darmstadt wird seit Januar 2023 für jede Übernachtung eine Steuer in Höhe von zwei Prozent der Netto-Übernachtungskosten erhoben. In Kassel beträgt die im Juli 2025 eingeführte Steuer fünf Prozent der Netto-Übernachtungskosten.