Beschädigung eines Biberdamms an der Obermühlbrücke
03.03.2026
Am Sonntag, 1. März, wurde dem Amt für Umwelt und Klima der Stadt Offenbach am Main die Beschädigung eines Biberdamms im Bereich der Obermühlbrücke gemeldet. In der Nacht vom 1. auf den 2. März hat der Biber den Damm weitgehend repariert und den ursprünglichen Wasserstand nahezu wiederhergestellt.
Der Europäische Biber (Castor fiber) ist eine streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Beschädigung oder Zerstörung von Dämmen und sonstigen Lebensstätten stellt einen Eingriff in geschützte Fortpflanzungs- und Ruhestätten dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die Polizei wurde über den Vorfall informiert.
Das Amt für Umwelt und Klima weist darauf hin, dass sich die Tiere derzeit in der Fortpflanzungszeit befinden und besonders störungsempfindlich sind. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ausreichend Abstand zu halten.
Bildinformation:
Der Biberdamm an der Obermühlbrücke. Die Beschädigung eines Damms der streng geschützten Art kann strafrechtlich verfolgt werden. Foto: Stadt Offenbach