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Stadt Offenbach

Quote für Vermietung von gefördertem Wohnraum an Haushalte mit sozialer Dringlichkeit wurde erfüllt

06.03.2025

Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist es besonders schwierig, geeignete Wohnungen zu finden. Aus diesem Grund hat die Stadt Offenbach mit den Baugesellschaften und Baugenossenschaften eine Vereinbarung getroffen. Diese steuert die Vergabe von Wohnraum an Haushalte, die besondere Schwierigkeiten haben, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden.  Die Quoten sind auch im Jahr 2024 erfüllt worden. 

„Damit die Menschen aus den besonderen Zielgruppen bezahlbaren Wohnraum einfacher finden können, sind die Quoten nach bestimmten Kriterien festgelegt“, erläutert die zuständige Dezernentin für das Wohnungsamt Bürgermeisterin Sabine Groß „Die Auswertung hat ergeben, dass die Quoten im vergangenen Jahr mehr als erfüllt wurden. Dies zeigt, wie wichtig diese Vereinbarung ist.“

Bei den Frauenhausbewohnerinnen gab es weniger Anfragen nach gefördertem Wohnraum als nach der Quote vorgesehen. Die Baugesellschaften und Baugenossenschaften haben sich in einer freiwilligen Vereinbarung zu folgenden Quoten verpflichtet. Für Bewohnerinnen des Frauenhauses und Alleinerziehende, die bereits eine Wohnung haben und nach einer anderen Wohnung suchen, die beispielsweise größer oder günstiger ist, liegt die Gewichtung bei je 7,5 Prozent der freiwerdenden Wohnungen oder 15 Wohnungen. Für Alleinerziehende, Familien und jüngere Personen jeweils aus Notunterkünften sowie für ältere Personen oder Schwerbehinderte liegt jeweils die Gewichtung bei 5 Prozent oder 10 Wohnungen.

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