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Stadt Offenbach

Stadtteilbüro Bieber bleibt erhalten: Magistrat beschließt Verlängerung der Anmietung

13.03.2025

Das im Oktober 2023 eröffnete Stadtteilbüro Bieber in der Aschaffenburger Straße 2 bleibt seiner Nachbarschaft als zentrale Anlaufstelle erhalten. Der Magistrat erklärte in seiner jüngsten Sitzung seine Absicht, trotz gekürzter Städtebaufördermittel die Anmietung durch die Stadt Offenbach bis 2026 zu verlängern. Damit bleiben die zentralen Räume für bürgerschaftliches Engagement und zukunftsorientierte Projekte zur weiteren Stadtentwicklung weiterhin bestehen.

Die Entscheidung des Magistrats sieht vor, die Anmietung mindestens bis zum 30. September 2026 fortzuführen – idealerweise sogar bis zum Vertragsende des vor Ort tätigen Kernbereichsmanagements am 30. September 2027. „Das Stadtteilbüro Bieber hat sich als unverzichtbarer Baustein in der Umsetzung des Städtebauförderprogramms erwiesen. Es ist jedoch weit mehr als das – es ist vor allem ein Ort für Begegnung und gemeinschaftliches Engagement“, betont Stadtrat Paul-Gerhard Weiß. „Gerade in Zeiten gekürzter Fördermittel ist es unser Ziel, diesen Treffpunkt für die Nachbarschaft zu erhalten und die Angebote bestmöglich zu sichern.“ Gemeinsam werden hier Projekte für die Ortskerne Bieber und Bürgel im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ entwickelt.

Bisher wurde ein Großteil der anfallenden Kosten aus Mitteln der Städtebauförderung refinanziert, doch die Fördermittel wurden durch das Land Hessen gekürzt. Das bedeutet, dass die Refinanzierung in den kommenden Jahren voraussichtlich unter den ursprünglich eingeplanten zwei Dritteln liegt. Wie stark die Kürzungen tatsächlich ausfallen, ergibt sich erst mit den jeweiligen Jahresabschlüssen.

Auf den rund 100-Quadtratmetern werden regelmäßig Sitzungen der Lokalen Partnerschaft, Beratungsangebote des Kernbereichsmanagements und der Stadtteilarchitektin sowie Workshops und Beteiligungsformate abgehalten. Auch lokale Gremien und Arbeitsgruppen kommen im Stadtteilbüro zusammen. Um den Betrieb langfristig zu sichern, werden nach einer Anlaufzeit nun Gebühren für die Vermietung erhoben. Diese Einnahmen dienen dazu, Telefon- und Internetkosten zu decken sowie notwendige Erneuerungen der Ausstattung zu finanzieren. Wesentliche Einnahmen zur Refinanzierung der städtischen Kosten sind dadurch jedoch nicht zu erwarten.

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