Keine Stundung der „Hessenkasse“ für Offenbach
20.03.2025
Die Stadt Offenbach wird aller Wahrscheinlichkeit nach keine Stundung der „Hessenkasse“ erhalten. Die hessische Landesregierung hatte eine solche Möglichkeit denjenigen Kommunen signalisiert, die von den zurückgehenden Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) besonders betroffen sind. Für die Stadt bedeutet der KFA-Rückgang Mindereinnahmen von zehn Millionen Euro in diesem Jahr. Zugleich muss sie jährlich drei Millionen Euro als Eigenanteil am langfristigen Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“ an das Land überweisen.
Bis zuletzt zeigte sich das Land zwar gesprächsbereit, eine Entscheidung der zuständigen Ministerien blieb bislang aber aus. Nun steht fest, dass eine Einigung zwischen dem hessischen Innenministerium unter Prof. Dr. Roman Poseck und dem hessischen Finanzministerium unter der Leitung von Prof Dr. Alexander Lorz offensichtlich nicht zustande kam. Beide Ministerien haben abschließend signalisiert, dass es keine Möglichkeit für eine Stundung geben wird.
Stattdessen hat jetzt das Regierungspräsidium signalisiert, dass der vom Magistrat eingebrachte Haushalt mit einem Defizit in Höhe des jährlichen Beitrags zur „Hessenkasse“ genehmigungsfähig ist. Die Stundung der „Hessenkasse“ hätte die Belastung des Haushalts effektiv reduziert. Mit dem nun vom Land vorgeschlagenen Weg, den geplanten Haushalt ausnahmsweise auch mit einem Defizit zu genehmigen, bleibt die Stadt aber handlungsfähig. Die Stadtverordneten können über den Haushalt, wie er vom Magistrat eingebracht wurde, in ihrer Sitzung am 20. März entscheiden.
Die „Hessenkasse“ ist ein Programm des Landes Hessen zur Übernahme von Altschulden der Städte und Gemeinden. Offenbach beteiligt sich seit 2019 daran. Allein für Offenbach hat das Land mit Hilfe der WI-Bank 564 Millionen Euro an früheren Kassenkrediten übernommen. Im Gegenzug muss die Stadt 30 Jahre lang eine jährliche Tilgungsrate, gemessen an der Einwohnerzahl, an das Land überweisen. Derzeit beläuft sich dieser Eigenanteil an der Entschuldung auf rund drei Millionen Euro per anno. Am Ende der Laufzeit wird die Stadt insgesamt rund 93 Millionen Euro für die eigene Entschuldung beigetragen haben.
Eine befristete Stundung der „Hessenkasse“ wäre für die hessischen Kommunen eine finanzielle Entlastung in einer schwierigen Zeit gewesen, weil sie vorübergehend keine Tilgungen hätten leisten müssten. Dies hätte den Kommunen kurzfristig mehr finanziellen Spielraum ermöglicht, um andere dringende Ausgaben zu bewältigen. Allerdings wäre die Verbindlichkeit bestehen geblieben – die Tilgungen hätten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Dieses finanzpolitische Instrument hat Wiesbaden nun aber abgelehnt.