Beteiligung zur Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung startet heute
31.03.2026
Die zweite Phase der kommunalen Wärmeplanung ist gestartet. Seit Dienstag, 31. März, bis Dienstag, 5. Mai 2026, können Bürgerinnen und Bürger die Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung einsehen und ihre Stellungnahme einreichen.
Die Potenzialanalyse gibt einen umfassenden Überblick darüber, welche alternativen Wärmequellen in Form von erneuerbarer Energie oder Abwärme zur Verfügung stehen und wie viel Wärme in Gebäuden eingespart werden kann.
Sie dient als wichtige Grundlage für die Entwicklung einer nachhaltigen Wärmeversorgung für das Jahr 2045. Die Potenzialanalyse bildet aus den gesammelten Daten die Basis für Entscheidungen. Damit können realistische Ziele erreicht und umgesetzt werden.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, den Weg für die Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Offenbach aufzeigen. Dabei wird analysiert, wie Wärme am besten klimafreundlich erzeugt, verteilt und genutzt wird und wo Energie eingespart werden kann. Bürgerinnen und Bürger sowie die verantwortlichen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden in den Prozess einbezogen.
Die kommunale Wärmeplanung gliedert sich in verschiedene Phasen:
1. Bestandsanalyse (§ 15 WPG)
2. Potenzialanalyse (§ 16 WPG)
3. Entwicklung eines Zielszenarios (§ 17 WPG)
4. Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG)
„Nachdem Sie für die Bestandsanalyse bereits die Möglichkeit hatten sich aktiv an der Wärmeplanung durch eine Stellungnahme zu beteiligen, wird nun der Entwurf der Potenzialanalyse ausgelegt. Sie haben damit nun die Möglichkeit, Ihre Belange schriftlich kundzutun“, so Bürgermeisterin und Klimadezernentin Sabine Groß.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird vom 31. März bis zum 5. Mai 2026 durchgeführt. Für den Beteiligungszeitraum wird der Entwurf der Potenzialanalyse als Auslage unter folgender Adresse veröffentlicht: www.offenbach.de/auslage
Zusätzlich kann der Entwurf der Potenzialanalyse im gleichen Zeitraum während der Dienststunden, im Rathaus, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach, eingesehen werden (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 10 bis 14 Uhr).
Während der Frist zur öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen gemäß § 7 Abs. 1 WPG abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an umweltamtoffenbachde abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an das Umweltamt der Stadt Offenbach, Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach am Main geschickt werden.
Weitere Informationen und Updates zur kommunalen Wärmeplanung können auf der Webseite des Umweltamtes oder über den kostenlosen Newsletter Wärmewende (Anmeldung direkt auf der Seite) http://www.offenbach.de/waermeplanung bezogen werden.