Information für alle Grundsteuerpflichtigen: Zwei Raten im Mai fällig
08.05.2025
Die Stadt Offenbach hat am 10. April 2025 die Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 versendet. Alle Grundsteuerpflichtigen werden darauf hingewiesen, dass im Monat Mai zwei Raten zur Zahlung fällig werden – vorausgesetzt, es wurde keine Jahreszahlung vereinbart.
Die Fälligkeit der ersten Rate fällt rückwirkend auf den 14. April 2025. Die zweite Rate ist zum 15. Mai 2025 zu begleichen. Für Steuerpflichtige, die der Stadt Offenbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erfolgt die Abbuchung der beiden gleichen Raten am 14. Mai und erneut am 15. Mai 2025.
Ab dem dritten Quartal 2025 gilt wieder der reguläre Zahlungsrhythmus gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsteuer ist dann jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bei vereinbarter Jahreszahlung bleibt der 1. Juli 2025 der maßgebliche Zahlungstermin.
Für Rückfragen zur Steuerfestsetzung steht die Steuerabteilung per E-Mail unter grundsteueroffenbachde zur Verfügung. Fragen zur Zahlungsfälligkeit sind an die Finanzbuchhaltung unter finanzbuchhaltungoffenbachde zu richten.