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Stadt Offenbach

Hessischer Städtetag fordert Land zur Kostenübernahme der Eingliederungshilfe auf

14.11.2024

Offenbach am Main, 14. November 2024 -  Am Mittwoch, 5. November, beschloss der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetags, das Land Hessen zur Kostenübernahme für die Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher aufzufordern. Bürgermeisterin Sabine Groß initiierte diesen Schritt. Diesen Beschluss hat heute das Präsidium des Hessischen Städtetags ebenfalls unterstützt.

Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sind anders als die anderen Eingliederungshilfen im Jugendhilferecht geregelt. Sie umfassen vor allem die „Schulbegleitung“, die Kinder und Jugendliche im Schulalltag unterstützen. Da immer mehr Kinder mit Diagnosen wie ADHS oder Autismus Hilfe im Unterricht benötigen, steigen die Fallzahlen stark an. So beanspruchten in Offenbach 2021 noch 131 Kinder und Jugendliche diese Hilfe, im Jahr 2024 wurden bereits bis Juli 248 Hilfen finanziert. Durchschnittlich gibt die Stadt etwa eine Million Euro pro Monat dafür aus. 

Bürgermeisterin Groß sieht hier das Land in der Pflicht: „Es ist für jedes Kind wichtig, dass es die ihm zustehenden Hilfen bekommt. Wir erwarten, dass Hessen die Verantwortung für die schulische Teilhabe von seelisch beeinträchtigten Kindern übernimmt. Dazu gehört auch, den Städten und Gemeinden die Kosten für Eingliederungshilfen zur Verfügung zu stellen.“  

Der Bund bestimmte 2001 die Kommunen als Rehabilitationsträger der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, ohne jedoch bis heute Bundes- oder Landesmittel dafür bereitzustellen. Die bundesweit wachsenden Ausgaben für die Hilfen trugen dazu bei, dass in Offenbach ein Nachtragshaushalt beschlossen werden musste. Groß führt aus: „Die Kosten der Schulbegleitung zeigen erneut, dass Kommunen die finanzielle Last bundes- und landespolitischer Entscheidungen alleine tragen müssen und dadurch immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wir werden das nicht akzeptieren und erinnern das Land Hessen an das Konnexitätsprinzip.“ 

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