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Stadt Offenbach

Waffenrechtliche Zuverlässigkeits- und Eignungsüberprüfung für Jäger und Waffenbesitzer derzeit nur mit Verzögerungen möglich

20.11.2024

Das Ordnungsamt der Stadt Offenbach weist darauf hin, dass es derzeit zu starken Verzögerungen in der Bearbeitung von Zuverlässigkeits- und Eignungsüberprüfungen für Waffenbesitzende und Jäger kommen kann. Gründe hierfür sind die kurzfristig umgesetzten Änderungen im Waffengesetz. Der Datenaustausch zwischen den neu eingeführten Beteiligungsbehörden kann noch nicht in den bisherigen Abfrageprozess integriert werden, sondern ist nur über gesonderte zeitintensive Kommunikationsverfahren möglich. Vor diesem Hintergrund informiert die Stadt Offenbach, dass für waffen- und jagdrechtliche Anträge, für die bis 31. Oktober keine abgeschlossene Zuverlässigkeits- und Eignungsüberprüfung erfolgt ist, mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. 

Unter anderem sind hiervon auch Voreinträge in Waffenbesitzkarten betroffen, die in vielen Fällen Voraussetzung für den Kauf einer Waffe sind, zum Beispiel bei Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder halbautomatischen Langwaffen für Sportschützen.

Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober mit dem Beschluss des sogenannten Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems unter anderem auch eine Reihe von Änderungen des Waffengesetzes vorgenommen. So müssen bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen der unteren Waffenbehörden seit 1. November auch die Bundespolizei, das Zollkriminalamt sowie zusätzlich im Rahmen der Eignungsprüfung die örtlichen Polizeidienststellen der Wohnsitze der letzten zehn Jahre beteiligt werden.

„Das geänderte Waffengesetz schränkt die Arbeit der Waffenbehörden stark ein und führt zu einem erheblichen Mehraufwand“, betont Ordnungsamtsleiter Frank Weber und erläutert: „Ich hätte mir spätestens mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes digitale Schnittstellen zwischen den hier involvierten Behörden gewünscht. Dies hätte eine zügige und ressourcenschonende Bearbeitung bei den zu beteiligenden Dienststellen ermöglicht. Besonders ärgerlich: Jäger und andere Beantragende müssen nun deutlich längere Wartezeiten bis zur Erteilung einer Erlaubnis in Kauf nehmen. Unklar ist derzeit, wann auf Bundesebene eine Lösung für eine reibungslose und zügige Durchführung der Zuverlässigkeits- und Eignungsüberprüfung gefunden wird. Hierzu sollen noch Abstimmungen zwischen den Bundesländern und dem Bundesinnenministerium zum geänderten Waffengesetz erfolgen.“

 

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