Stadt- und Landespolizei kontrollieren Waffen- und Cannabisverbot auf dem Offenbacher Weihnachtsmarkt
21.11.2024
Um die Sicherheit auf Festen dauerhaft zu erhöhen, hat die Bundesregierung für öffentliche Veranstaltungen ein grundsätzliches Waffenverbot beschlossen. Auf allen Festen, Messen und Jahrmärkten ist es seit der Änderung des bundesweiten Waffengesetzes zum 31. Oktober 2024 grundsätzlich verboten, Messer, Waffen und andere Gegenstände, die als Waffe verwendet werden können, bei sich zu führen. Bundesinnenministerin Faeser appelliert an die Länder, das Waffenverbot auf Weihnachtsmärkten konsequent umzusetzen. „Das geänderte Waffengesetz erlaubt anlasslose Kontrollen der Sicherheitsbehörden zur Durchsetzung des festgeschriebenen Waffenverbots“, betont Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß und kündigt an: „Auf dem Offenbacher Weihnachtsmarkt wird die Stadtpolizei im Rahmen der gemeinsamen Innenstadtstreifen mit der Landespolizei verstärkt unterwegs sein, damit sich die Besucherinnen und Besucher nicht nur sicher fühlen, sondern auch sicher sind.“
„Wir arbeiten mit der Landespolizei Hand in Hand, um in unserer Stadt für maximale Sicherheit zu sorgen“, sagt auch Frank Weber, Leiter des Ordnungsamtes. „Dafür haben wir im Frühjahr 2023 auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem Hessischen Innenminister und dem hiesigen Polizeipräsidenten die Zusammenarbeit nochmal verstärkt und täglich sechs Stunden gemeinsame Dienste vereinbart. Bereits im vergangenen Jahr hat die Kooperationsstreife von Stadt- und Landespolizei den Weihnachtsmarkt bestreift. Wir werden in diesem Jahr die gemeinsame Präsenz auf dem Weihnachtsmarkt nochmal deutlich zu erhöhen und situativ Kontrollen durchführen.“
Auf die Gesundheit, insbesondere von Kindern, zielt außerdem das Verbot ab, Cannabis auf dem Weihnachtsmarkt zu konsumieren. „Die aktuelle Rechtslage verbietet bereits jetzt den Cannabiskonsum auf dem Weihnachtsmarkt bis 20 Uhr, weil dieser in der Fußgängerzone liegt“, betont Weiß. „Der Hessische Innenminister unterstützt zudem zusätzliche Verbotsverfügungen der Kommunen. Dem folgend wollen wir das Konsumverbot auf die Zeit bis zur Schließung des Marktes ausweiten, auch wenn mir bisher weder durch legalen noch illegalen Cannabis-Konsum Probleme geschildert wurden. Aus Gründen der Prävention halte ich eine Ausweitung des Verbots - auch auf die späten Abendstunden - für angemessen“, so Weiß weiter.
Mittels einer befristeten Allgemeinverfügung der Stadt wird das verlängerte Verbot kurzfristig rechtskräftig umgesetzt. Damit können die Stadt- und Landespolizisten auf ihren Streifen ebenfalls eingreifen, sollten dennoch Joints geraucht werden. Zudem wird das Cannabiskonsumverbot auch auf die Weihnachtsmärkte in den Stadtteilen Bieber, Bürgel und Rumpenheim aus Gründen der Gesundheitsprävention bei Kindern ausgeweitet.